Der Mann bekam eine Haftstrafe von drei Jahren. Er hatte gestanden, seine psychisch kranke Frau mit einem Messerstich in die Brust getötet zu haben. Ihre Leiche bewahrte er wochenlang in einer Regentonne in seiner Wohnung auf, bis er zur Polizei ging.
Hatte die Ehefrau den Tod gefordert? Mann in Trier vor Gericht: Ehefrau erstochen und Leiche in Wasserfass aufbewahrt
In Trier hat der Angeklagte in einem Prozess um Totschlag eine Erklärung abgegeben. Er soll seine Frau erstochen und die Leiche in einer Regentonne aufbewahrt haben.
Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht gingen aufgrund der tragischen Vorgeschichte von einem minder schweren Fall aus. Die Frau habe keinen Lebenswillen gehabt und zuvor zweimal versucht, sich das Leben zu nehmen. Der Mann habe sich jahrelang um sie gekümmert.
Schwestern der Frau sagen als Zeuginnen aus
Die beiden älteren Schwestern der Frau sagten vor Gericht, ihre Schwester habe schwere psychische Probleme gehabt, sei depressiv gewesen. Sie sei zuletzt extrem abgemagert gewesen und habe nur noch auf dem Sofa gelegen. Sie sei oft nicht einmal in der Lage gewesen, zu telefonieren.
Wegen einer Angststörung habe sie das Haus nicht mehr verlassen können. Ihr Mann habe in dieser Zeit viel durchgemacht und sich aufopferungsvoll um sie gekümmert. Trotz aller Schwierigkeiten habe er ihr immer wieder verziehen und sei ihr treu zur Seite gestanden.
Frau soll Abschiedsbrief geschrieben haben
Ihre Schwester habe keinen Lebenswillen mehr gehabt, berichteten die beiden älteren Schwestern vor Gericht. Sie habe auch einen Abschiedsbrief geschrieben. Der Mann sei sehr hilfsbereit gewesen. Die Schwestern verabschiedeten sich im Gericht von dem Mann und umarmten ihn herzlich.
Gutachter: Angeklagter voll schuldfähig
Der Gutachter erklärte, der Angeklagte habe seit seiner Kindheit unter unbehandeltem ADHS gelitten und sei später mehrfach wegen Depressionen sowie Alkohol- und Drogenproblemen in Behandlung gewesen.
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Eine psychische Erkrankung liege jedoch nicht vor. Er habe zwar am Tattag Alkohol getrunken, habe aber strukturiert handeln können. Er sei voll schuldfähig.
Man kann es nur als menschliche Tragödie bezeichnen.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung sprachen von einem außergewöhnlichen Fall. "Man kann es nur als menschliche Tragödie bezeichnen", sagte die Richterin. Wegen der Umstände und der Vorgeschichte könne man hier von einem minder schweren Fall des Totschlags ausgehen. Doch obwohl die Frau mehrfach gesagt habe, sie wolle nicht mehr leben, könne man hier nicht von Tötung auf Verlangen ausgehen.
Richterin: Behandlung hätte neue Perspektive eröffnet
Jemand, der unter schweren Depressionen leide, könne nicht frei verantwortlich und klar einen Todeswunsch äußern und darüber entscheiden. Der Mann habe seiner Frau Leid ersparen wollen, habe aber den falschen Weg gewählt, sagte die Richterin. Mit einer Behandlung hätte die Frau noch eine andere Lebensperspektive haben können.