Die Vorwürfe gegen ihn seien "aus der Luft gegriffen", sagte der Angeklagte zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Trier. Nachdem ihm die Waffenerlaubnis entzogen worden war, habe er seine Waffen einer Firma überlassen.
Angeklagter bestreitet Nähe zur "Reichsbürger-Szene"
Er sei auch kein "Reichsbürger", er stehe zu den Gesetzen. Er sei nur der Meinung, dass die Regierung und die ausführenden Organe die Gesetze "überhaupt nicht befolgen". Deswegen lehne er sich verbal unter anderem gegen Regierung und Polizei auf.
Er habe aber nie in seinem Leben nur den geringsten Verstoß begangen, sagte der angeklagte Waffenhändler
Anwalt fordert Einstellung des Verfahrens
Der Anwalt des Angeklagten sprach am Freitag im Prozess von einem "ungerechten und unfairen Prozess". Die Dauer des Verfahrens habe seinen Mandanten stark physisch belastet. Er sei daher für eine Einstellung des Verfahrens. Das lehnte die Staatsanwaltschaft ab.
Behördliche Waffen-Erlaubnis 2018 entzogen
Ende 2018 hatte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden, dass der Mann seine Schusswaffen abgeben muss - wegen seiner Nähe zur "Reichsbürgerszene". Einer Aufforderung zur Abgabe der Waffen war der Mann nicht nachgekommen. Der Mann soll seine Waffen an drei Orten, darunter einen im Saarland, aufbewahrt haben.
Zahlreiche Polizisten hatten im März 2019 Hunderte Waffen und gefährliche Materialien bei einem Großeinsatz in Kordel (Landkreis Trier-Saarburg) beschlagnahmt.
Die Beamten stellten etwa 1.000 Gewehre, mehrere hundert Pistolen sowie große Mengen an Munition, Schwarzpulver und Pyrotechnik sicher.
Vier Verhandlungstage angesetzt
Das Amtsgericht Trier hat insgesamt vier Prozesstermine für das Verfahren angesetzt. Ein Urteil soll am 7. Juli fallen.
Dem Waffenhändler drohen laut Gesetz wegen unerlaubtem Waffenbesitz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Für die Lagerung von Sprengstoff sieht das Gesetz Strafen von einer Geldbuße bis zu drei Jahren Haft vor.