Der 24-Jährige ist vom Landgericht Frankfurt wegen versuchten Verdeckungsmordes und fahrlässiger Tötung in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden.
Zu schnell in Frankfurt unterwegs
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 24-jährige Mann aus Bad Kreuznach in der Nacht auf den 6. Juli 2025 mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Frankfurter Innenstadt gefahren ist.
Der Verurteilte hatte zuvor Lachgas mit Freunden konsumiert. Das hatte zum Tatzeitpunkt nach Angaben eines Gutachters keine Wirkung mehr. Diesen Angaben schloss sich auch das Landgericht an.
Brüder starben noch in der Nacht
Auf der Fahrt über die Mainzer Landstraße hatte der 24-Jährige laut Gericht einen E-Scooter erfasst, auf dem zwei Brüder unterwegs waren. Das Auto des 24-Jährigen kam laut Gericht von der Spur ab und rammte den E-Scooter von den 23-jährigen Zwillingen. Einer der Brüder starb am Unfallort, der andere noch in derselben Nacht im Krankenhaus.
Tödliche E-Scooter-Unfälle in Frankfurt Versuchter Mord: Autofahrer aus Bad Kreuznach vor Gericht
Ein Mann aus Bad Kreuznach soll Lachgas genommen und zwei Unfälle mit E-Scooter-Fahrern verursacht haben. Dabei starben Zwillingsbrüder und ein Mann wurde schwer verletzt.
Zweiter Unfall passierte unmittelbar danach
Kurz darauf erfasste der 24-Jährige mit seinem Auto einen weiteren E-Scooter-Fahrer. Das 27-jährige Opfer sei laut Gericht auf die Motorhaube des Autos und dann auf die Fahrbahn geschleudert worden. Der junge Mann wurde sehr schwer verletzt. Ihm musste ein Unterschenkel amputiert werden.
Der 24-jährige Autofahrer war zunächst weitergefahren und stellte sich später der Polizei.
Anwältin spricht von menschlicher Katastrophe
Zu Beginn des Prozesses hatte die Rechtsanwältin des Angeklagten das Geschehen als "menschliche Katastrophe" bewertet. Dies betreffe die Opfer und deren Familien, aber auch ihren Mandanten, sagte sie. Er sei "ein ganz normaler junger Mann, der nun im Gefängnis sitzt".
Zur Entscheidung des Gerichts und zur Höhe der Haftstrafe eine Analyse von Gerichtsreporterin Heike Borufka vom Hessischen Rundfunk.