Urteil im Fall Serkan Çalar

"Ohne Tötungsvorsatz ist kein Urteil wegen Mordes möglich"

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Ein Mensch ist tot, nach schweren Schlägen gegen den Kopf: Der Zugbegleiter Serkan Çalar starb, weil ihn ein Fahrgast angriff, den er ohne Fahrkarte erwischt hatte. Jetzt ist das Urteil gegen den Täter gefallen - zehn Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Nicht wegen Mordes oder zumindest Totschlags. Das können die Angehörigen des Opfers - und auch viele andere - nicht nachvollziehen. Christoph Kehlbach aus der SWR-Rechtsredaktion erklärt, warum das Gericht dieses Urteil gesprochen hat. Allerdings hält er es für sicher, dass der Bundesgerichtshof das letzte Wort haben wird, also Revision eingelegt wird.

Zweibrücken

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Zehn Jahre Haft - so das Urteil des Landgerichts Zweibrücken im Prozess um den getöteten Zugbegleiter Serkan Çalar. Die Nebenklage wird wohl in Revision geht.

Mannheim

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SWR