Bei Tat erst 14 Jahre alt

Erneut Minderjähriger aus Rheinland-Pfalz wegen IS-Aktivitäten verurteilt

Erneut ist ein Minderjähriger aus RLP wegen IS-Aktivitäten verurteilt worden. Nach SWR-Informationen soll er einem Jugendlichen aus NRW Unterstützung bei einem geplanten Anschlag angeboten haben.

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Von Autor/in Eric Beres

Der Minderjährige aus dem Großraum Ludwigshafen war laut Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alt. Im Mai wurde er vom Oberlandesgericht Koblenz (OLG) wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen.

Eine Jugendstrafe, also eine freiheitsentziehende Maßnahme, bekam er vorerst nicht. Die Entscheidung darüber wurde zur Bewährung ausgesetzt, hängt also davon ab, wie sich der Jugendliche weiter verhält - eine besondere Regelung im Jugendstrafrecht, die dem Gedanken "Erziehung vor Strafe" folgt. Der Prozess gegen den Jugendlichen fand wegen seines Alters auch nicht öffentlich statt.

Offenbar Unterstützung für geplanten Anschlag in NRW

Zuvor hatte die Generalstaatsanwaltschaft dem SWR mitgeteilt, dass der Minderjährige, ein deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund, 2024 einem anderen Jugendlichen aus Nordrhein-Westfalen den Text des Treueeids auf den Anführer der Terrormiliz IS ("Islamischer Staat") übermittelt haben soll.

Dieser sollte für ein Bekennervideo genutzt werden. Außerdem soll der Rheinland-Pfälzer angeboten haben, den Jugendlichen aus NRW - damals 15 Jahre alt - während eines Anschlags zu filmen, den dieser geplant hatte.

15-Jähriger plante laut Urteil Messerangriff

Worum es dabei ging, geht aus einem Urteil des Landgerichts Wuppertal hervor: Dort wurde der 15-Jährige aus Nordrhein-Westfalen bereits im März 2025 zu zwei Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt - wegen des "Sichbereiterklärens zu einem Verbrechen des Mordes".

Laut Urteil hatte er in einem Internet-Chat gegenüber einem mutmaßlichen IS-Mitglied im Ausland zugestimmt, mit einem Messer Juden im Umfeld einer Synagoge anzugreifen. Zu der Tat kam es schließlich nicht. Der Jugendliche wurde zuvor nach Hinweisen des Verfassungsschutzes festgenommen.

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Radikalisierung im Internet und IS-Propaganda

In dem Urteil heißt es, er habe sich zuvor im Internet radikalisiert und in Computerspielen Attentate simuliert. Zudem soll er IS-Propagandavideos hergestellt haben. Die Rede ist auch von dem IS-Treueeid in arabischer Sprache, dessen Text der Rheinland-Pfälzer übermittelt haben soll und der unter anderem zu dem Verfahren am OLG Koblenz führte. Der 14-Jährige soll zudem gegen "Ungläubige" gehetzt haben. Dessen Anwalt wollte sich gegenüber dem SWR nicht dazu äußern.

Fall Bingen: Neue Details

Erst im vergangenen November hatte das Landgericht Mainz einen 17-Jährigen aus Bingen wegen Straftaten in Zusammenhang mit der Verherrlichung des IS verurteilt - unter anderem wegen der Störung des öffentlichen Friedens und wegen des Verbreitens von Gewaltdarstellungen.

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Das Urteil, das dem SWR vorliegt, zeigt bisher unbekannte Details in dem Fall: Der Jugendliche hatte demnach bereits als 13-Jähriger so genannte "Gore"-Videos konsumiert, die etwa brutale Ermordungen zeigen.

Dann habe er sich verstärkt für den Islam interessiert, konsumierte Videos von bekannten Salafistenpredigern wie Pierre Vogel und "Abul Baraa". Ab 2023 zeigte er eine "überbordende Begeisterung" für den IS. Er bewunderte demnach den deutschen Rapper "Deso Dogg", der zum IS nach Syrien ging und dort starb.

Chat GPT als "Gesprächspartner"

Der Jugendliche nutzte laut Urteil intensiv den KI-Chatbot "Chat GPT", mit dem er sich "besprach". Mit einem bisher unbekannten Chatpartner soll er über mögliche Attentate kommuniziert haben. Eine Bombenanleitung besorgte er sich demnach auf einer linksextremistischen Website.

Bereits bekannt ist, dass er bei Bingen ein christliches Kreuz zerstörte, Propagandavideos herstellte und sich kurze Rohrstücke besorgt hatte, um damit mutmaßlich Bomben zu bauen. Der Anwalt des Jugendlichen aus Bingen lehnte eine Stellungnahme dazu ab.

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