Der Junge hat sich nach Ansicht der Richter im Internet radikalisiert. Er soll so Sympathien für den extremistischen und terroristischen Islamischen Staat (IS) entwickelt haben.
Da der Angeklagte minderjährig ist, fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der in Mainz geborene Jugendliche war Ende vergangenen Jahres in Bingen festgenommen worden und saß seitdem in Untersuchungshaft.
16-Jähriger hat Gewaltvideos des IS verbreitet
Das Mainzer Landgericht hat den Jungen unter anderem wegen der Verbreitung von Gewaltvideos und Propaganda der islamistischen Terrororganisation verurteilt. Zudem hat er laut Gericht Straftaten angedroht und damit den öffentlichen Frieden gestört.
Jugendlicher war dabei, Rohrbombe zu bauen
Die Mainzer Richter haben den 16-Jährigen auch der Terrorismusfinanzierung schuldig gesprochen. Bei seiner Festnahme im November vergangenen Jahres hatte es nämlich Anhaltspunkte dafür gegeben, dass der 16-Jährige dabei war eine Rohrbombe zu bauen.
Eine Terrorismusfinanzierung liege dann vor, so Oberstaatsanwalt Quesado, wenn man Gegenstände sammle, um eine entsprechende Straftat zu begehen.
Da er aber noch nicht alles für den Bau eines Sprengsatzes besorgt hatte, sei der Vorwurf, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben, fallen gelassen worden, so die Staatsanwaltschaft.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.