- Selfie und Telefonat - technisch möglich, aber auch erlaubt?
- Darf ich anziehen, was ich will?
- Hund, Katze, Baby - wer darf mit in die Wahlkabine?
- Team-Arbeit - darf mir jemand helfen?
Selfies aus der Wahlkabine - das gibt Ärger
Es ist streng verboten, in der Wahlkabine Fotos oder Videos zu machen. Hier werden die fünf Wahlrechtsgrundsätze berührt. Die Wahl ist geheim und frei, das muss auch unter allen Umständen so bleiben. Aus demselben Grund ist es auch strengstens verboten, in der Wahlkabine zu telefonieren.
Und was passiert, wenn es trotzdem jemand macht? Laut dem Landeswahlleiter wird der Stimmzettel der Person vom Wahlvorstand zurückgewiesen. Der Betreffende erhält einen neuen Stimmzettel und darf seine Stimmen abgeben.
Wenn ihr das Wahllokal verlassen habt, könnt ihr natürlich erzählen, wem ihr eure Stimme gegeben habt. Während der Stimmabgabe und mit Foto- und Videomaterial von der Stimmabgabe ist das aber verboten.
Darf ich anziehen, was ich will?
Im Prinzip, darf jeder tragen, was er möchte. Die Kleiderordnung für den Urnengang ist sehr liberal, fast alles ist erlaubt.
Die Grenzen beim Dresscode sind erreicht, wenn die allgemeine Ordnung im Wahllokal gestört wird - dann greift der Wahlvorstand womöglich ein und setzt die betreffende Person vor die Tür.
Wichtiger ist aber: Grundsätzlich dürfen keine Parteilogos auf den Klamotten sein, denn Wahlwerbung ist in den Wahllokalen strikt untersagt. Das gilt ohne Ausnahme für die Mitglieder des Wahlvorstands. Sie sind zur unabhängigen Wahrnehmung ihrer "amtlichen Funktion" verpflichtet.
Etwas anders verhält es sich bei den Wählern selbst, so der Landeswahlleiter. Ihr habt ein Recht auf freie Meinungsäußerung und dürft deshalb beim Wählen auch Parteiabzeichen tragen. Allerdings ist auch hier zu beachten, dass die Grenze zur Wahlwerbung nicht überschritten wird.
Nicht zulässig ist es, wenn eine Gruppe von Wählern mit dem gleichen Abzeichen in den Wahlraum kommt und dort auch länger bleibt. Auch Diskussionen oder das Ansprechen Dritter ist untersagt. In diesen Fällen sind die Abzeichen dann abzulegen.
Kind und Haustier - wer darf mit in die Wahlkabine?
Bei dieser Frage kommt Ermessen ins Spiel. Bei Kindern wird meist davon gesprochen, dass Kleinstkinder mit in die Wahlkabine dürfen. Es geht darum, zu verhindern, dass ein Kind ausplaudern kann, was Mama oder Papa gewählt haben.
Das hängt natürlich vom individuellen Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes ab. Der Landeswahlleiter von Rheinland-Pfalz gibt die Empfehlung, Kinder mit in die Wahlkabine zu lassen, sofern sie noch nicht stehen können. Vor Ort trifft im Zweifel der Wahlvorstand die Entscheidung.
Bei Hund, Katze und Maus heißt die Empfehlung des Landeswahlleiters: am besten von vornherein nicht zulassen. Aber das ist nur eine Empfehlung an die Wahlvorstände, denn verboten sind Tiere im Wahllokal nicht - es sei denn, das Wahllokal ist in einem Gebäude, in dem Tiere generell verboten sind. Ansonsten ist auch hier im Zweifel die Einschätzung des Wahlvorstandes gefragt - zum Beispiel wenn ein Tier andere Wähler ängstigt oder den Ablauf der Wahl beeinträchtigt. Ausgenommen sind natürlich Assistenzhunde, etwa von Blinden.
Team-Arbeit in der Wahlkabine - die Ausnahme bestätigt die Regel
Als Pärchen oder Geschwister zusammen in die Wahlkabine - das ist nicht erlaubt. Nur allein ist geheim, könnte man sagen. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme von der Regel:
Menschen, die eine Behinderung haben oder Analphabeten sind, dürfen eine andere Person als Hilfe mit in die Wahlkabine nehmen. Wer das ist, bestimmt der betroffene Mensch. Es kann auch ein Mitglied des Wahlvorstandes sein.