Egal ob Briefwahl oder Wählen im Wahllokal: Die Regeln beim Ausfüllen des Stimmzettels sind identisch. Bei der Briefwahl muss noch beachtet werden, wie der Wahlzettel verpackt und verschickt wird.
- Erststimme, Zweitstimme und wie heißen die in Rheinland-Pfalz?
- Briefwahl und Stimmzettel - das ist wichtig
- Kuli, Filzstift oder Lippenstift für das Kreuzchen?
- Ist nur das Kreuzchen eine korrekte Stimmabgabe?
- Dem Wahlzettel fehlt eine Ecke - immer!
Erststimme, Zweitstimme - und ihre Bezeichnung in Rheinland-Pfalz
Bei der Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2026 kann jeder Wählende zwei Stimmen abgeben. Das ist einmal die so genannte Wahlkreisstimme, die wird in der linken Spalte des Wahlzettels abgegeben. Auf der rechten Seite wird das Kreuz für die Landesstimme gemacht. Bei anderen Wahlen wird in der Regel von der Erststimme und der Zweitstimme gesprochen.
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Mit der Wahlkreisstimme geben die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme für einen Kandidierenden ab, der für den Wahlkreis ins Landesparlament geschickt werden möchte. Mit der Landesstimme entscheidet man sich für eine Partei. In Rheinland-Pfalz stehen bei der Landtagswahl insgesamt 12 verschiedene Parteien zur Wahl.
Stimmzettel bei der Briefwahl richtig eintüten
Schon vorab können Wähler und Wählerinnen ihre Wahl treffen, wenn sie Briefwahl beantragt haben. Sind die zwei Kreuzchen gemacht, muss der Stimmzettel bei der Briefwahl in den weißen Umschlag gesteckt werden. Dieser muss verschlossen werden. Weitere Infos zu wichtigen Fristen und Stolperfallen bei der Briefwahl gibt es hier:
Kuli, Filzstift oder Lippenstift für das Kreuzchen?
Welchen Stift Wähler bei der Stimmabgabe benutzen, ist im Prinzip egal. In der Wahlkabine liegt ein Stift bereit, aber auch mitgebrachte Stifte dürfen benutzt werden. Und bei der Briefwahl muss man ja eh seinen eigenen Stift benutzen.
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Wichtig ist: Es muss eindeutig erkennbar sein, für welche Partei oder welchen Kandidaten gestimmt wurde. Schwierig wird es, wenn es beim Zusammenfalten des Wahlzettels einen Abdruck des Kreuzchen an einer anderen Stelle gibt - dann sind am Ende zu viele Kreuze auf dem Stimmzettel! Vorsicht also bei Lippenstift und Filzstift.
Außerdem darf der Stift nicht auf die andere Seite des Papiers durchscheinen - auch dann ist der Stimmzettel ungültig.
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Ist nur das Kreuzchen eine korrekte Stimmabgabe?
Das Kreuz ist wahrscheinlich die geläufigste Art und Weise, um seine Stimme abzugeben. Aber: Es ist nicht die einzige. Im Prinzip ist jede Art von Markierung erlaubt, die die Wahlentscheidung eindeutig markiert. Entsprechend sind zum Beispiel auch Symbole wie Häkchen, Kästchen oder Punkte zulässig.
Wichtige Einschränkung: Das gewählte Symbol muss nach Angaben der Bundeswahlleiterin neutral sein. Wer zum Beispiel das Symbol einer verfassungswidrigen Organisation beim Wahlvorgang nutzt, macht seine Stimmabgabe damit ungültig.
Für einen Smiley sollte man sich aber auch nicht entscheiden, auch wenn der Smiley nicht verfassungswidrig ist. Die Bundeswahlleiterin führt aus, dass ein Smiley den Wählerwillen nicht eindeutig erkennen lasse und infolge zur Ungültigkeit der Stimme führt.
Dem Wahlzettel fehlt eine Ecke - immer!
Bevor der Wahlzettel gleich im Papierkorb landet: Der Wahlzettel hat immer nur drei Ecken - die vierte oben rechts ist abgeschnitten. Das hat einen tieferen Sinn. Die abgeschnittene Ecke ist eine Hilfe für sehbehinderte Menschen.
Wähler und Wählerinnen mit einer Sehbehinderung können eine so genannte Wahlschablone zur Hilfe nehmen, um ihre Kreuzchen auf dem Stimmzettel zu setzen. Die fehlende Ecke dient als Orientierung, um diese Schablone richtig anzulegen.
Die Schablone ist mit Blindenschrift versehen. Betroffene können sich diese kostenlos zuschicken lassen. Auf der Schablone sind die Kandidierenden sowohl in dicker Schwarz-weiß-Schrift aufgedruckt als auch mit tastbaren Punkten (Brailleschrift).
Wird die Schablone korrekt angelegt, wissen Sehbehinderte genau, an welcher Stelle sie auf dem eigentlichen Stimmzettel das Kreuzchen für ihren Favoriten machen müssen.