Nur mit Hilfe dieser Ehrenamtlichen ist überhaupt ein reibungsloser Ablauf der Landtagswahl RLP am 22. März möglich. Die wichtigsten Infos im Überblick:
- Wahlhelfer für die Landtagswahl RLP - warum braucht es die überhaupt?
- Wie werde ich Wahlhelfer oder Wahlhelferin für die Landtagswahl 2026?
- Kann ich das Wahlhelfer-Amt ablehnen?
- Wie ist das Wahlhelfer-Team aufgestellt?
- "Arbeitszeit" und Aufgaben der Wahlhelfer und Wahlhelferinnen
- Bekomme ich Geld für den Einsatz als Wahlhelfer oder Wahlhelferin
- Darf ich kandidieren und gleichzeitig Wahlhelfer sein?
Warum braucht es überhaupt Wahlhelfer?
Sämtliche Wahlen in Deutschland werden nicht durch die staatliche Verwaltung, sondern durch unabhängige "Wahlorgane" durchgeführt. Dafür braucht es für jede Wahl Menschen, die dieses Ehrenamt übernehmen.
Ein Engagement als Wahlhelfer ist also ein Dienst an der Demokratie. Ein Engpass an Wahlhelfern und -helferinnen für die Landtagswahl Rheinland-Pfalz zeichnet sich nach Angaben des Landeswahlleiters aktuell nicht ab. Bei zurückliegenden Wahlen ist das durchaus vorgekommen. Das war zum Beispiel bei der Europa- und Kommunalwahl 2024 der Fall.
Landtagswahl in RLP 2026: Wie werde ich Wahlhelfer?
Wahlhelferin oder Wahlhelfer können alle werden, die selbst wahlberechtigt sind - also deutsche Staatsangehörige, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von den Gemeinde- oder Stadtverwaltungen berufen. Es sollen möglichst Wahlberechtigte aus der jeweiligen Gemeinde sein, idealerweise aus dem entsprechenden Wahlbezirk.
Interessierte können sich aber auch direkt an die Kommunen wenden und sich für das Ehrenamt anbieten. Infos gibt es in den zuständigen Wahlbehörden. Auch eine Online-Anmeldung ist möglich - etwa in Mainz, Ludwigshafen oder Trier.
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Darf ich die Berufung als Wahlhelfer ablehnen?
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist aber jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Eine Ablehnung ist nur aus wichtigen Gründen möglich, zum Beispiel:
- Fürsorge für die Familie erschwert die Ausübung des Ehrenamtes in besonderer Weise
- dringende berufliche Gründe
- Krankheit
- Behinderung
Auch Menschen, die 67 Jahre oder älter sind, können die Berufung als Wahlhelfer ablehnen. Wer für den Wahltag Urlaub gebucht oder Konzertkarten gekauft hat, hat aber gute Chancen, die Übernahme des Ehrenamtes absagen zu können.
Immer aber gilt: Wer verhindert ist, sollte schnellstmöglich Kontakt mit den zuständigen Behörden aufnehmen.
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Die Landtagswahl RLP steht vor der Tür: Wer Briefwahl machen möchte, sollte die Fristen im Kopf haben. Hier die wichtigsten Regeln im Überblick:
Wie ist das Wahlhelfer-Team aufgestellt?
Jeder Wahlraum hat einen so genannten Wahlvorstand. Der setzt sich aus Wahlhelfern mit unterschiedlichen Aufgaben und Rollen am Wahltag zusammen:
- ein Wahlvorsteher oder eine Wahlvorsteherin
- ein stellvertretender Wahlvorsteher oder eine stellvertretende Wahlvorsteherin
- drei bis sieben Beisitzer und Beisitzerinnen
Was sind meine Aufgaben und wie lange geht die Schicht?
Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet. In jedem Wahllokal müssen zu jeder Zeit drei Wahlhelfer da sein. Stehen also mehr als drei zu Verfügung, können sich die Wahlhelfer abwechseln. Ab 18 Uhr werden die Stimmen ausgezählt - dann müssen alle verfügbaren Wahlhelfer mitzählen.
Die Wahlhelfer sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Sie checken die Wahlberechtigungen, geben die Stimmzettel aus und haken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis ab.
Bekomme ich Geld für die "Arbeitszeit" als Wahlhelfer?
Wahlhelfer sein ist ein Ehrenamt. Dennoch gibt es eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld. Die Höhe ist in der Landeswahlordnung von Rheinland-Pfalz geregelt: Die Vorsitzenden bekommen ein Erfrischungsgeld von 40 Euro. Alle anderen Wahlhelfer und -helferinnen gehen mit 30 Euro nach Hause.
Außerdem bekommen Wahlhelfer, die außerhalb ihres Wahlbezirks eingesetzt werden, anfallende Fahrtkosten erstattet. In einigen Fällen kann es auch Tagegeld und eventuell Übernachtungsgeld geben. Das ist der Fall, wenn ein Wahlhelfer außerhalb seines Wohnortes eingesetzt wird.
Ich trete selbst bei der Wahl an - darf ich gleichzeitig Wahlhelfer sein?
Nein! Wer selbst als Kandidatin oder Kandidat bei der Wahl antritt, kann nicht Wahlhelfer sein.