6. bis 22.4.2016

Böhmermanns Schmähgedicht gegen Erdoğan löst deutsch-türkische Krise aus

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Von Autor/in ARD Archivradio

Satiriker Böhmermann will mit Obszönitäten Grenzen der Meinungsfreiheit vermitteln

Am 31. März 2016 trägt der Satiriker Jan Böhmermann in seiner Sendung Neo Magazin Royale ein ausgesprochen obszönes Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan vor. Einige kritische Passagen sind in den folgenden Berichten zu hören. Das Gedicht hatte Böhmermann mit der Bemerkung eingeleitet, es wolle vermitteln, was im Rahmen der Meinungsfreiheit in Deutschland erlaubt ist und was nicht. Und das Gedicht, das er gleich vortragen werde, gehöre zu den Dingen, die nicht erlaubt seien.

Beschwerden beim ZDF, diplomatische Verwicklungen und eine Strafanzeige

Unmittelbar nach Ausstrahlung der Sendung erhält das ZDF zahlreiche Beschwerden und nimmt den Beitrag offline. Doch der Fall ist längst in der Politik gelandet und führt zu diplomatischen Verwicklungen. Der türkische Präsident erstattet Strafanzeige.

Und so hat sich die Geschichte entwickelt:

Am 6. April 2016, eine Woche nach der Sendung, äußert sich Regierungssprecher Steffen Seibert. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu gesprochen (und seien sich einig, dass es sich um ein bewusst verletzendes Gedicht handele).

8. April: Inzwischen haben auch in Deutschland mehrere Anwälte Anzeige gegen Böhmermann erstattet.

11. April: Das türkische Staatsoberhaupt erstattet Anzeige. Denn noch gibt es einen Paragrafen im deutschen Recht, der das Beleidigen oder Verleumden eines ausländischen Staatsoberhaupts unter Strafe stellt. Doch damit die Staatsanwaltschaft entsprechend ermitteln kann, muss die Bundesregierung zustimmen. Darüber will sie nun bald entscheiden.

12. April: Die ARD-Rechtsredaktion ordnet den Fall ein.

13. April: Der Fall Böhmermann ist im EU-Parlament angekommen. Und auch die Mainzer Staatsanwaltschaft äußert sich. Sie ist zuständig, weil das ZDF in Mainz seinen Sitz hat. Sie sagt zu, ihre Entscheidung nicht von der öffentlichen Diskussion abhängig zu machen.

15. April: Die Bundesregierung entscheidet mit knapper Mehrheit: Die Staatsanwaltschaft darf ermitteln. Die Unions-Minister im Kabinett sind dafür, die SPD-Minister dagegen – ausschlaggebend ist somit die Stimme der Kanzlerin. US-Medien kritisieren die Bundesregierung für diese Entscheidung.

22. April: Bundeskanzlerin Merkel bezeichnet ihre anfängliche Äußerung, Böhmermanns Gesicht sei bewusst verletzend gewesen, rückblickend als Fehler.

Am 4. Oktober 2016 stellt die Staatsanwaltschaft Mainz das Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann ein. Sein Gedicht habe satirischen Charakter und sei eine „geradezu absurde Anhäufung vollkommen übertriebener, abwegig anmutender Zuschreibung negativ bewerteter Eigenschaften und Verhaltensweisen, denen jeder Bezug zu tatsächlichen Gegebenheiten – offensichtlich beabsichtigt – fehlt.“ Daher sei es auch keine Beleidigung.

Straftatbestand der Majestätsbeleidigung wird abgeschafft

Unter dem Eindruck dieser Affäre schafft der Bundestag den Paragrafen 103 des Strafgesetzbuches und somit den alten Straftatbestand der sogenannten Majestätsbeleidigung ab.

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