Warum ist der SWR in der Wahlberichterstattung an das sogenannte „Prinzip der abgestuften Chancengleichheit“ gebunden und was versteht man darunter?
Wahlberichterstattung ist für die Journalistinnen und Journalisten des SWR immer eine besondere Herausforderung. Zum einen haben sie den Auftrag, das Publikum umfassend zu informieren, damit es sich seine Meinung bilden und eine möglichst fundierte Wahlentscheidung treffen kann. Und natürlich muss der SWR als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt dabei immer ausgewogen und unparteiisch berichten. Die Auswahl der Themen, über die er berichtet, ist einzig und allein der Entscheidung der Redaktionen vorbehalten. Sie entscheiden nach journalistischen Grundsätzen, welche Themen für das Publikum des SWR besonders relevant sind. Das ist durch die Rundfunkfreiheit in Art. 5 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich garantiert.
Der Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit
Gleichzeitig muss der SWR als Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Sachen Wahl neutral sein und die Parteien gleichbehandeln. Das bedeutet aber nicht, dass alle Parteien gleich oft im Programm vorkommen müssen, denn dann würden die Wahlchancen von kleinen Parteien zu Lasten der großen Parteien verbessert. Was mit Gleichbehandlung der Parteien gemeint ist, ergibt sich aus dem Parteiengesetz: Parteien mit gleichen Wahlchancen müssen gleichbehandelt werden und Parteien mit ungleichen Wahlchancen ungleich. Das wird als Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit bezeichnet. Und den muss der SWR als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt auch bei seiner Wahlberichterstattung beachten. Das haben die Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht so entschieden.
Die Journalist*innen des SWR müssen also zugleich ihrer Aufgabe nachkommen, das Publikum über alle aus journalistischer Sicht relevanten Themen zu unterrichten und zugleich in den Wahlsendungen des SWR darauf achten, dass die Parteien entsprechend ihrer Bedeutung und ihren Wahlchancen darin vorkommen.