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Eure Fragen an Sandra Günther zum Thema Scheidung

Wir haben eure Fragen zum Themenbereich "Scheidung" gesammelt. Rechtsanwältin Sandra Günther hat die Antworten darauf.

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Stand

Frage: Wenn ich meine Kinder am Wochenende übernehme, muss die Übergabe der Kinder auf dem Spielplatz stattfinden. Meine Ex-Frau möchte nicht, dass ich das Haus betrete. Was kann ich da machen?

Sandra Günther: Das hat man sehr häufig. Ich würde das Haus nicht betreten, weil es für dich auch zum Schutz ist. Wenn es zum Streit kommt und du bist da irgendwie drin, dann ist es für dich nachteilig oder kann es nachteilig werden. Deswegen finde ich die Situation auf dem Spielplatz gar nicht so schlimm.

Die Frage ist, warum soll unbedingt die Übergabe im Haus stattfinden? Das muss doch nicht sein, oder? Die Kinder kommen einfach aus dem Haus, es wird im Auto gewartet, es wird eingestiegen und losgefahren.

Sandra Günther zum Thema Scheidung: Versorgungsausgleich und Lebensversicherungen

Frage: Woher weiß ich, dass der Partner beim Versorgungsausgleich alle seine Rentenansprüche angibt?

Günther: In der Regel prüft die Rentenversicherung, ob da sämtliche Angaben vorliegen. Es kommt immer mal wieder vor, dass ein Ehepartner etwas unterschlägt. Dann hat aber der andere Ehepartner die Möglichkeit, das aufzuzeigen. Dann würde man das dem Familiengericht mitteilen. Die würden es der Rentenkasse mitteilen und dann wird das ausrecherchiert. In der Regel sind diese Auskünfte dann auch vollständig.

Frage: Was ist mit Lebensversicherungen?

Günther: Lebensversicherungen sind im Zweifel kapitalbildende Versicherungen. Die fallen nicht in den Versorgungsausgleich, sondern die würden in den Zugewinn fallen.

Du hast ja auch ein Wahlrecht bei manchen Versicherungen. Da kann man bei der Versicherung anrufen und das entsprechend auf eine kapitalbildende Versicherung umlegen. Dann fällt das nicht in den Versorgungsausgleich.

[…] Entweder es fällt in das eine oder in das andere. Du kommst nicht drumherum. Es sei denn, du schließt die Durchführung des Versorgungsausgleichsverfahrens notariell aus.

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Frage: Ich bin noch verheiratet und ich werde demnächst etwas von meinen Eltern erben. Was muss ich beachten, damit im Falle einer Scheidung mein Partner nicht von dem Erbe profitiert?

Günther: Überhaupt kein Problem. […] Wenn du etwas erbst, dann fällt das in das Anfangsvermögen. Sprich, es erhöht dein Anfangsvermögen. Das wurde extra deswegen gemacht, damit der Ehepartner nicht von dem Erbe oder einer möglichen Schenkung profitieren kann. Es fällt also nicht in den Zugewinnausgleich.

Sandra Günther zum Thema Scheidung: Trennungsjahr und Schulfrage

Frage: Ich möchte die Scheidung. Mein Mann sagt, er will keine Scheidung. Was kann ich tun, wenn das Trennungsjahr um ist?

Günther: Dann kann der Scheidungsantrag gestellt werden, […] auch, wenn der andere nicht möchte. Wenn du aber jetzt in der Situation bist, wo die Trennung noch nicht vollzogen ist, rate ich dringend dazu, den Trennungszeitpunkt festzuzurren.

Im besten Fall ausziehen, sich ummelden und dann ist dieses Datum der Ummeldung für das Gericht der Zeitpunkt, an dem die Trennung spätesten stattgefunden hat. […]

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Frage: Ich kann mich mit meinem Mann nicht wegen der weiterführenden Schule meines Sohnes einigen. Was kann ich machen?

Günther: Es ist wichtig, dass ihr euch an einen Tisch setzt und schaut: Was sind die Vorteile für diese Schule und was die Vorteile für die andere Schule?

Wenn man gar nicht auf einen Nenner kommt, dann kannst du im Ernstfall auch diesen Teilbereich der elterlichen Sorge, das Recht auf Antragstellung für Schule und Behörde ausgliedern, auf dich, aber dann müssen die Argumente auch entsprechend passen. Das heißt, dem Kindeswohl muss es am ehesten entsprechen, wenn es auf eine bestimmte Schule geht. Kann man das nachweisen, hat man gute Chancen.

Frage: Der Vater meines Kindes zieht 500 Kilometer weg. Was kann ich tun?

Günther: Dagegen, dass er 500 Kilometer wegzieht, kann man erstmal gar nichts tun. […] Es geht dabei natürlich, um das Umgangsrecht. Wenn er diese Entfernung zwischen euch schafft, dann muss er auch zusehen, dass er die Umgangskontakte so macht, dass das zu handhaben ist.

Wenn ihr kleine Kinder habt, kann es nicht die Lösung sein, dass er beispielsweise jede Woche die Kinder von Freitag bis Sonntag holt. Denn so lange kann kein kleines Kind fahren. Im Zweifel wird das Ganze auf Kosten der Umgangskontakte zu den Kindern laufen.

Frage: Wie werden meine bisherigen Care-Leistungen an Familie und Kindern bei einer Scheidung beachtet?

Günther: Mehr oder weniger gar nicht. Man geht davon aus, dass diese Care-Leistung, […] die aus dem reinen Frau- oder Muttersein entsteht. Auch Männer machen Care-Arbeit. Es ist nicht mehr so, dass das nur die Frau macht. Dafür gibt es keine Abgeltung. So etwas sollte dann mit Kindesunterhalt für die Kinder und Trennungsunterhalt abgegolten sein.

Sandra Günther zum Thema Scheidung: Ehevertrag oder Gütertrennung

Frage: Empfehlen Sie vor der Eheschließung einen Ehevertrag?

Günther: Wenn Vermögen da ist und wenn man zum Beispiel eine Firma hat, dann macht ein Ehevertrag […] Sinn.

Wir sind normalerweise eine klassische Zugewinngemeinschaft. Also, wenn du heiratest, bist du eine Zugewinngemeinschaft. Das ist halt für die gemacht, wo halt wirklich nicht viel war.

Alle anderen sollten schauen, dass man vielleicht eine Gütertrennung macht oder im Ehevertrag das eine oder andere regelt. Das ist eine Sicherheit, die am Ende viel Nerven und Kosten sparen kann.

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Erstmals publiziert am
Stand
Das Interview führte
Katja Heijnen
Katja Heijnen
Interview mit
Sandra Günther, Rechtsanwältin
Onlinefassung
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