Mehr als 2 Milliarden Euro ausbezahlt

Verwaltungsgerichtshof: Müssen Unternehmer Corona-Soforthilfen an das Land zurückzahlen?

Das Land unterstützte während der Corona-Pandemie tausende Unternehmer mit Soforthilfen. Nun fordert es Geld zurück. Der Verwaltungsgerichtshof verhandelt nun die ersten Fälle.

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Das Land Baden-Württemberg hat von vielen Unternehmen Corona-Soforthilfen zurückgefordert. Einige hundert Unternehmer haben dagegen geklagt. Am Donnerstag werden am Verwaltungsgerichtshof (VGH) erstmals vier Musterfälle verhandelt. Diese stehen beispielhaft für Hunderte weitere Verfahren, die vorerst ruhen. Die vier Fälle gehen bereits in die zweite Instanz, nachdem zuvor die L-Bank verloren und Berufung eingelegt hatte.

Land zahlte rund 2,3 Milliarden Euro Soforthilfen aus

Während der Pandemie zahlte das Land nach Angaben der L-Bank rund 245.000 Corona-Soforthilfen in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro an Unternehmer und Selbstständige aus. 2021 verlangte die Landeskreditbank von ihnen eine Abrechnung, "ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sich ein Rückzahlungsbedarf für Ihre Soforthilfe ergibt", hieß es laut Verwaltungsgerichtshof in dem Bankschreiben.

Die L-Bank forderte letztlich nach eigenen Angaben in rund 117.000 Fällen insgesamt etwa 862 Millionen Euro zurück. Knapp 1.400 Klagen gegen solche Forderungen wurden demnach von Unternehmern eingereicht.

Den Auftakt machte am Donnerstag der Fall von Friseur Holger Schier aus Heidenheim an der Brenz. Er hatte laut Verwaltungsgerichtshof 15.000 Euro Soforthilfe erhalten. Nun soll er rund 10.400 Euro zurückzahlen. Die Corona-Soforthilfe sei innerhalb von zwei Wochen aufgebraucht gewesen, sagte Schier am Donnerstag vor Gericht. Monatlich verzeichne der Salon mit seinen 16 Mitarbeitern 45.000 Euro Umsatz, so der Friseur weiter. Damals habe er keinerlei Umsatz gehabt.

Rückzahlung von Corona-Soforthilfen: Knapp 1.400 Klagen eingereicht

Die L-Bank argumentiert, die Soforthilfen seien auf der Grundlage von Prognosen gewährt worden. Im Nachhinein habe überprüft werden müssen, ob die Vorhersagen auch tatsächlich so eingetreten seien.  Die Unternehmer verweisen dagegen darauf, dass die Soforthilfe als Zuschuss deklariert worden sei und nicht als Darlehen. Ein Grund für die Gewährung der Soforthilfe seien Umsatzeinbrüche gewesen. Diese habe es nachweislich gegeben.

Entscheidungen in den Verfahren am VGH werden frühestens nach Verhandlungen zu zwei weiteren Musterfällen am Dienstag erwartet. Bei den insgesamt sechs Musterfällen geht es bereits in die zweite Instanz - nachdem zuvor entweder die L-Bank oder ein Unternehmer in Berufung gegangen ist. 

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SWR

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