Saatkrähen stehen in Deutschland weiterhin unter Schutz. In der südbadischen Rheinebene zum Beispiel darf aber mit Ausnahmegenehmigungen auf sie geschossen werden. Denn da haben die Vögel große Schäden in der Landwirtschaft angerichtet. Landwirte in den Kreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und der Ortenau dürfen deshalb Jäger beauftragen, auf ihren Äckern einzelne Krähen zur Vergrämung abzuschießen. Das hängen viele aber nicht gern an die große Glocke. Denn in der Öffentlichkeit kommt das Töten von Vögeln oft nicht gut an, Tierschützer kritisieren es als unethisch und sinnlos. Was ist erlaubt?
- Warum sind Krähen ein Problem für Landwirte?
- Wann dürfen Saatkrähen abgeschossen werden?
- Was gilt für den Abschuss von Rabenkrähen?
- Warum lehnen Tierschützer den Krähenabschuss ab?
Warum sind Krähen ein Problem für Landwirte?
Krähen zupfen frische Saat oder Babypflänzchen wieder aus den Äckern, durchlöchern Fleece und Folien oder picken reife Früchte an, berichten Landwirte am Oberrhein. Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband, BLHV, sagt, seine Mitglieder in der Rheinebene "haben sehr häufig Verluste über 50 Prozent". Auch Totalverluste seien leider keine Seltenheit. Für diese Saison habe der Verband allerdings noch keine Übersicht zu den Krähen-Schäden, die Landwirte seit Jahresbeginn erstmals über eine zentrale Plattform des Landes melden können.
Der BLHV fordert, dass der Schutzstatus von Saatkrähen herabgestuft wird, da sie laut Roter Liste nicht mehr als vom Aussterben bedroht gelten. Mit den Abschüssen sollen die Vögel vergrämt - also vertrieben - werden, betont der BLHV. Keinesfalls sollten ganze Vogelschwärme ausgemerzt werden.
Wann dürfen Saatkrähen abgeschossen werden?
Eigentlich sind Saatkrähen nach dem Naturschutzgesetz streng geschützt und dürfen nicht bejagt und getötet werden. Aber unter Auflagen zum Schutz vor den landwirtschaftlichen Schäden eben doch. Bisher mussten Landwirte dazu allerdings Einzelgenehmigungen beantragen. Das hat der Ortenaukreis 2024 als erster in Baden-Württemberg per Allgemeinverfügung vereinfacht. Und dieses Jahr haben die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen auch solche Ausnahmeregelungen erlassen.
In den vergangenen Jahren habe es immer mehr Anträge auf Einzelgenehmigungen zum Abschuss von Krähen gegeben, erklärt das Landratamt Breisgau-Hochschwarzwald. Das sei ein "enormer Aufwand für Antragsteller und Verwaltungsbehörden" gewesen. Der würde durch die Allgemeinverfügung deutlich reduziert. In den vergangenen Jahren wurden laut Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald jährlich etwa 400 Saatkrähen aufgrund der erteilten Einzelgenehmigungen erlegt.
Vergrämungs-Abschüsse sollen Saatkrähen-Population nicht gefährden
Saatkrähen schießen dürfen nur Jagdberechtigte. Und zwar unter strengen Auflagen, in festgelegten landwirtschaftlichen Gebieten, von April bis September. Die Saatkrähen-Bestände dürfen nicht schrumpfen. Der Abschuss einzelner Vögel soll die Schwärme nur vergrämen, also vertreiben. In Naturschutzgebieten darf grundsätzlich nicht geschossen werden. Jäger müssen den Landratsämtern jeden Abschuss melden. Sie sollen vor allem Tiere abschießen, die nicht brüten oder aus sogenannten Junggesellenschwärmen stammen.
Wegen landwirtschaftlicher Schäden Kreis Ravensburg: Saatkrähen vergrämen durch Abschuss
Saatkrähen fressen frisches Saatgut, was bei landwirtschaftlichen Betrieben zu Schäden führt. Jetzt ist es im Kreis Ravensburg erlaubt, einzelne Vögel abzuschießen.
Was gilt für den Abschuss von Rabenkrähen?
Auch Rabenkrähen sind besonders geschützt, dürfen aber grundsätzlich bejagt werden - sie fallen nicht unter das Naturschutz-, sondern unter das Jagdgesetz. Aber auch da gibt es Ausnahmen, um landwirtschaftliche Schäden zu verringern. Die betreffen die Schonzeit, in der Rabenkrähen eigentlich nicht, aber per Ausnahmeregelung dann doch bejagt werden dürfen. Auch das regelt eine Allgemeinverfügung in den Kreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenau. Auch da geht es um festgelegte landwirtschaftliche Flächen außerhalb von Naturschutzgebieten. Und auch die geschossenen Rabenkrähen müssen Jäger melden, den Bestand nicht verringern und Brutvögel schonen.
Warum lehnen Naturschützer den Abschuss von Krähen ab?
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) in Baden-Württemberg lehnt die Allgemeinverfügungen zum Krähenmanagement ab, weil sie den Artenschutz unterliefen. Über Ausnahmen sollte im Einzelfall entschieden werden und nicht pauschal für ganze Flächen, fordert Alexandra Ickes, NABU-Referentin für Artenschutz. Sie empfiehlt mildere Mittel, um Krähen während der Saatperiode zu vertreiben: von Vogelscheuchen über Flatterbänder bis hin zu natürlichen Barrieren wie Hecken und Büschen. Denn Saatkrähen meiden unübersichtliche Flächen.
Allerdings sind Krähen sehr intelligent. Oft durchschauen sie Vergrämungsmethoden, bestätigt Alexandra Ickes. Deshalb sei es wichtig, mehrere Methoden im Wechsel anzuwenden. Das sei tatsächlich mühselig, weiß sie. Aber letztlich gehe es ja nur um eine kurze Phase, in der beispielsweise der Mais noch keimt und empfindlich ist. Und ob die Vergrämungs-Abschüsse helfen, ist auch umstritten. Die schlauen Tiere erkennen und durchschauen womöglich auch die Jäger sehr schnell.