In der gesamten Schweiz gilt seit dem 1. April 2026 ein Verbot für das Anzünden von Pyrotechnik in öffentlichen Räumen. Das Verbot gilt für sogenannte Kleinstfeuerwerke. Es ist eine Folge der Brandkatastrophe im Skiort Crans-Montana, bei der an Silvester 41 Menschen starben.
Auch Wunderkerzen und Knallerbsen in der Schweiz teils verboten
Wie die Polizei des Kantons Aargau auf Nachfrage des SWR erläutert, fallen unter das Verbot alle pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F1. Dazu gehören Wunderkerzen, Knallerbsen oder die an Silvester oder an Kindergeburtstagen beliebten Tischbomben. Im Privatbereich bleiben diese Gegenstände erlaubt, betont die Polizei.
Sicherheitsvorschriften nach Crans-Montana erhöht
In öffentlichen Räumen wie Bars, Restaurants, Hotels, Theatern oder Kinos ist das Anzünden solcher Kleinstfeuerwerke demnach ab sofort verboten. Alle 26 Schweizer Kantone haben die Regelung als Sofortmaßnahme übernommen. Sie gilt, bis in der Schweiz eine neue Brandschutzverordnung in Kraft tritt. Damit wird bis Herbst 2027 gerechnet.
Konsequenz aus der Brandkatastrophe zu Silvester
Mit dem Verbot reagiert die Schweiz auf die verheerende Brandkatastrophe von Crans-Montana an Silvester. Funkensprühende Partyfontänen hatten die Schaumstoffdecke eines Clubs in Brand gesetzt. 41 Menschen starben. 80 wurden schwer verletzt.
Auch beim Brand in einer Diskothek in Kehl (Ortenaukreis) am vergangenen Wochenende wird untersucht, ob Pyrotechnik als Auslöser des Feuers in Frage kommt. Dabei konnten sich rund 750 Besucher rechtzeitig ins Freie retten, bevor der Club vollständig niederbrannte.