Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt gegen mehrere Baumbesetzerinnen und -besetzer in Freiburg. Die Aktivistinnen und Aktivisten hatten vor einem Jahr den Dietenbachwald in Freiburg besetzt, um ihn vor einer Rodung zu schützen. Um welche Tatbestände genau es geht, darin widersprechen sich das Karlsruher Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe.
Briefe des Amtsgerichts Karlsruhe an Baumbesetzer
Ende November erhielten die Beschuldigten Briefe des Amtsgerichts Karlsruhe. Darin heißt es, es werde wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen sie ermittelt. Außerdem wurde ihnen mitgeteilt, dass ihnen aufgrund der Schwere der Tat ein Pflichtverteidiger zugewiesen wurde. Einer dieser Briefe liegt dem SWR vor.
Rund ein Dutzend Aktivisten festgenommen Freiburger Dietenbachwald geräumt: Weitere Bäume sollen am Montag gefällt werden
Nach der Räumung des besetzten Freiburger Dietenbachwaldes blieb es laut Polizei ruhig. Zuvor waren einige Aktivisten festgenommen worden. Eine Person hatte sich unterirdisch einbetoniert. Am Montag soll die Rodung weitergehen.
Aktionsbündnis "Hände weg vom Dietenbachwald" kritisiert die Ermittlungen
Mit Beginn der Rodung für den Bau des neuen Freiburger Stadtteils Dietenbach hätten die Besetzerinnen und Besetzer die Bäume freiwillig verlassen, so das Aktionsbündnis "Hände weg vom Dietenbachwald". Die Ermittlungen werden vom Bündnis heftig kritisiert. Es sei schleierhaft, wie der Einsatz für den Erhalt von Bäumen den Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung erfülle, sagt Christian Zissel vom Aktionsbündnis. Er spricht auch davon, dass friedliche Aktivisten eingeschüchtert werden sollen.
Der letzte Baum wurde am 18.12.2024 gerodet. Bis kurz vor Schluss hatten Aktivistinnen und Aktivisten im Baumhaus ausgeharrt:
Staatsanwaltschaft widerspricht der Darstellung
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hingegen bestreitet jetzt auf SWR-Anfrage Ermittlungen wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Es werde lediglich wegen Nötigung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen die Baumbesetzer in Freiburg ermittelt, so die Staatsanwaltschaft. Dass den Baumbesetzerinnen und -besetzern ein Pflichtverteidiger zugewiesen wurde, bestätigt die Anklagebehörde.
Was droht den Baumbesetzern?
Für die Bildung einer kriminellen Vereinigung würden den Baumbesetzerinnen und -besetzern Geld- oder sogar Freiheitsstrafen drohen. So sieht es Paragraf 129 des Strafgesetzbuches vor. Vom Amtsgericht gibt es bislang noch keine Auskünfte.