Bäume mussten neuem Freiburger Stadtteil weichen

Nach Protest gegen Rodung: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Dietenbach-Aktivisten

Vor einem Jahr wollten Aktivisten Bäume im Dietenbachwald retten. Jetzt hat die Baumbesetzung ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt.

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Von Autor/in Freddy Kunzelmann

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt gegen mehrere Baumbesetzerinnen und -besetzer in Freiburg. Die Aktivistinnen und Aktivisten hatten vor einem Jahr den Dietenbachwald in Freiburg besetzt, um ihn vor einer Rodung zu schützen. Um welche Tatbestände genau es geht, darin widersprechen sich das Karlsruher Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe.

Briefe des Amtsgerichts Karlsruhe an Baumbesetzer

Ende November erhielten die Beschuldigten Briefe des Amtsgerichts Karlsruhe. Darin heißt es, es werde wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen sie ermittelt. Außerdem wurde ihnen mitgeteilt, dass ihnen aufgrund der Schwere der Tat ein Pflichtverteidiger zugewiesen wurde. Einer dieser Briefe liegt dem SWR vor.

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Aktionsbündnis "Hände weg vom Dietenbachwald" kritisiert die Ermittlungen

Mit Beginn der Rodung für den Bau des neuen Freiburger Stadtteils Dietenbach hätten die Besetzerinnen und Besetzer die Bäume freiwillig verlassen, so das Aktionsbündnis "Hände weg vom Dietenbachwald". Die Ermittlungen werden vom Bündnis heftig kritisiert. Es sei schleierhaft, wie der Einsatz für den Erhalt von Bäumen den Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung erfülle, sagt Christian Zissel vom Aktionsbündnis. Er spricht auch davon, dass friedliche Aktivisten eingeschüchtert werden sollen.

Der letzte Baum wurde am 18.12.2024 gerodet. Bis kurz vor Schluss hatten Aktivistinnen und Aktivisten im Baumhaus ausgeharrt:

Staatsanwaltschaft widerspricht der Darstellung

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hingegen bestreitet jetzt auf SWR-Anfrage Ermittlungen wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Es werde lediglich wegen Nötigung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen die Baumbesetzer in Freiburg ermittelt, so die Staatsanwaltschaft. Dass den Baumbesetzerinnen und -besetzern ein Pflichtverteidiger zugewiesen wurde, bestätigt die Anklagebehörde.

Was droht den Baumbesetzern?

Für die Bildung einer kriminellen Vereinigung würden den Baumbesetzerinnen und -besetzern Geld- oder sogar Freiheitsstrafen drohen. So sieht es Paragraf 129 des Strafgesetzbuches vor. Vom Amtsgericht gibt es bislang noch keine Auskünfte.

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Paulina Flad
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