Die Universität Freiburg erlässt für das kommende Sommersemester ab 1. April iranischen Studierenden die Studiengebühren. Das teilte die Universität dem SWR auf Anfrage mit. Grund für die Entscheidung ist die Kriegssituation im Iran.
Iranische Studierende seit Kriegsbeginn in Notlage
Durch den aktuellen Krieg sei für viele iranische Studierende finanzielle Unterstützung, etwa von den Eltern, weggebrochen. "Unter anderem die massive Abwertung der iranischen Währung, Sanktionen gegen Iran, Eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeiten im Land sowie wiederkehrende Internet-Blackouts erschweren die Finanzierung aus Iran", so die Universität Freiburg.
Auch die emotionale Belastung und die gestiegenen Lebenshaltungskosten in Deutschland stellen die Studierenden vor Herausforderungen. Der Universität Freiburg sei es wichtig, ihnen in dieser akuten Notlage im Rahmen ihrer Möglichkeiten helfen zu können.
Die Freiburger Landtagsabgeordnete Nadyne Saint-Cast (Grüne) und Sprecherin für studentische Belange begrüßt die Entscheidung der Universität Freiburg. Sie fordert auch andere Hochschulen im Land auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Berichte, die mich erreichen, sind zutiefst besorgniserregend. Einige Studierende stehen plötzlich vor der Frage, ob und wie sie ihr Studium überhaupt fortsetzen können.
Universität Freiburg erlässt 1.500 Euro Studiengebühren
Der Antrag auf Erlass der Studiengebühren im Sommersemester kann jetzt gestellt werden. Normalerweise bezahlen Studierenden aus EU-Drittstaaten in Baden-Württemberg 1.500 Euro pro Semester. 60 iranische Studierende haben den Antrag bereits gestellt.
Es handele sich dabei nicht um eine Regelung, sondern einen einmaligen Erlass von Studiengebühren für das Sommersemester 2026, so die Universität Freiburg. Für ausländische Studierende aus anderen Konfliktregionen sei aktuell keine solche Maßnahme geplant, heißt es.
Gebührenerlass bereits während Pandemie und wegen Ukraine-Krieg
Bereits während der Corona-Pandemie und im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine gab es ähnliche Sonderregelungen, erklärt die Universität Freiburg. Festgelegt wurden die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Allgemein ist es so, dass gemäß Artikel 7 des Landeshochschulgebührengesetzes eine Hochschule Gebühren ganz oder teilweise erlassen kann. Und zwar dann, wenn Studierende nach Aufnahme des Studiums unverschuldet in eine Notlage geraten und deshalb die Gebühren nicht bezahlen können.