Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat einen 25-jährigen Mann nach einem Messerangriff auf einen Kunden vergangenen April an einer Tankstelle in Dogern (Kreis Waldshut) am Donnerstag zu einer Haftstrafe verurteilt. Wegen gefährlicher Körperverletzung muss er für fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung
Bis zuletzt stand eine Anklage wegen versuchten Mordes oder versuchten Totschlags jeweils mit gefährlicher Körperverletzung im Raum. Das Gericht hat den 25-Jährigen nun ausschließlich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Mann habe freiwillig von seinem Opfer abgelassen, "obwohl er die Tat hätte vollenden können", so das Gericht in seiner Entscheidung.
In ihren Plädoyers vergangenen Montag hatten sich die Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung für versuchten Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung ausgesprochen. Sie forderten eine Haftstrafe von neun beziehungsweise fünf Jahren. Lediglich der Anwalt des Opfers forderte bis zuletzt eine Verurteilung wegen versuchten Mordes.
Angeklagter hat Kunden während des Bezahlens mit Messer angegriffen
Anfang April hat der damals 24-jährige Angeklagte einen Kunden der Tankstelle in Dogern dreimal mit einem Messer angegriffen und dabei mehrere Male auf ihn eingestochen. Das Opfer wollte gerade beim Angeklagten bezahlen, als dieser ihm "aus dem Nichts heraus, ein Messer in den Bauch gerammt hat", schilderte es der leitende Oberstaatsanwalt Christian Lorenz in seinem Schlussvortrag. Danach soll er dem Opfer "nachgesetzt" haben und dieses weitere zweimal im Tankstellenshop und im Außenbereich angegriffen haben.
Mein Mandant konnte nicht auf einen glücklichen Ausgang vertrauen. Es hätte viel schlimmer kommen können.
Das Opfer hat den Angriff überlebt. Der Mann trat als Nebenkläger bei dem Prozess auf. Sein Anwalt hofft, dass bei seinem Mandanten nach dem Prozess kein Unwohlsein mehr bleibt. Die physischen Wunden seien geheilt, doch die seelischen noch immer vorhanden, so der Anwalt.
Täter hat paranoide Schizophrenie
Ein psychiatrischer Gutachter hatte bei dem 25-jährigen ehemaligen Tankstellenmitarbeiter eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Auch während der Untersuchungshaft soll der Angeklagte ein auffälliges Verhalten gezeigt haben. Daraufhin wurde er in ein Justizvollzugskrankenhaus verlegt. Zum Tatzeitpunkt Anfang April soll der 25-jährige Mann Stimmen gehört haben.
Der Angeklagte war inspiriert von Stimmen, die ihn selbst bedroht hatten.
Diese Stimmen hätten ihm befohlen eine Person zu töten. Das hatte der 25-Jährige gegenüber dem Gutachter und in einer schriftlichen Stellungnahme geäußert. Bereits vor drei Jahren hatte der Mann einem Allgemeinmediziner aus dem Landkreis Waldshut von diesen Stimmen erzählt.
Das Gericht sah es daher als erwiesen an, dass der 25-Jährige sein Handeln während der Tat nicht selbst steuern konnte. Eine Verurteilung wegen versuchten Mordes war damit laut Gericht nicht zulässig. Da der Mann freiwillig von seinem Opfer abließ, war nach Ansicht des Gerichts auch der versuchte Totschlag fällig. Deshalb wurde der 25-Jährige nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.