Vorwurf ist Landfriedensbruch und Nötigung

Prozesse wegen Biberacher Aschermittwochskrawallen ab November

Am 12. November beginnen die Prozesse zu den Ausschreitungen im Vorfeld des Politischen Aschermittwochs der Grünen in Biberach. Das hat das Amtsgericht Biberach mitgeteilt.

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Von Autor/in Johannes Riedel

Die teils gewaltsamen Proteste beim diesjährigen Politischen Aschermittwoch der Grünen in Biberach werden ab dem 12. November vor dem Amtsgericht Biberach aufgearbeitet. In insgesamt fünf Prozessen geht es zunächst um Landfriedensbruch. Weitere Verhandlungstermine sollen zeitnah folgen, so das Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft habe bisher 14 Anklagen erhoben und 42 Strafbefehlsanträge gestellt.

Vorwurf: Landfriedensbruch, Nötigung und auch Hitlergruß

Gegen mehr als 60 Beschuldigte wurde ermittelt, so die Staatsanwaltschaft. Die Vorwürfe reichen laut Anklagebehörde von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte über Körperverletzung, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Bedrohung, Beleidigung bis zu Nötigung. Auch die Verwendung eines verfassungswidrigen Symbols, des sogenannten Hitlergrußes, sei dabei gewesen.

Kaputte Autoscheibe im Tross von Cem Özdemir

Im Vorfeld des Politischen Aschermittwochs der Grünen am 14. Februar hatte es Blockaden und gewaltsame Proteste gegeben. Vor der Stadthalle brannte ein Haufen Silage. Auch eine Autoscheibe im Konvoi von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) war zu Bruch gegangen. Die Grünen hatten die Veranstaltung, an der auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann teilnehmen sollte, daraufhin aus Sicherheitsgründen abgesagt.

Das Amtsgericht Biberach
Die Prozesse finden vor dem Biberacher Amtsgericht statt.
Biberach

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