Lehrerinnen wehren sich gegen Urteil

Tod im Schwimmunterricht: Berufung wird nächstes Jahr verhandelt

Ein Kind ertrinkt beim Schulschwimmen. Zwei Pädagoginnen werden im Februar wegen fahrlässiger Tötung verurteilt und gehen in Berufung. So geht es in dem Verfahren weiter.

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Stand

Der Tod eines siebenjährigen Schülers im Schwimmunterricht in Konstanz im September vor zwei Jahren - er beschäftigt die Gerichte weiter. Das Landgericht Konstanz bestätigte am Mittwoch, dass es im kommenden Jahr eine Berufungsverhandlung geben wird. Der genaue Termin für den Prozess steht noch nicht fest, er soll aber im ersten Halbjahr kommenden Jahres stattfinden.

Das Amtsgericht Konstanz hatte im Februar zwei Pädagoginnen wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Unter ihrer Aufsicht war das Kind ertrunken. Die Anwälte der beiden verurteilten Frauen hatten Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Zwei Lehrerinnen und ihre Verteidiger 2025 vor dem Amtsgericht Konstanz. Gegen ihre Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung eines Siebenjährigen beim Schwimmunterricht haben sie Berufung eingelegt.
Die beiden Pädagoginnen mit ihren Anwälten vor Gericht. Friederike Fiehler

Tod in der ersten Stunde Schwimmunterricht

Der Zweitklässler war bei seiner ersten Schwimmstunde am 18. September 2023 ertrunken. Zu dem Unglück kam es nach Ansicht des Gerichts, weil alle 21 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden - darunter Schwimmer und Nichtschwimmer. Aus Sicht des Richters hätte der Tod des Jungen verhindert werden können.

Die Lehrerin wurde zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro an die Eltern des Jungen verurteilt. Die damalige Referendarin bekam sechs Monate Haft auf Bewährung und sollte 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Beide Strafen waren auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Die Lehrerin hatte vor Gericht erklärt, dass sie die Kinder im Blick gehabt habe. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.

Junge ertrank in Konstanzer Schwimmbad
Das Konstanzer Hallenbad, in dem das Unglück geschah. Hier hatten die Kinder ihre erste Schwimmstunde. Bernhard Hentschel

Schulen im Umgang mit Schwimmunterricht nach Urteil verunsichert

Das Urteil hatte laut dem Lehrerverband VBE für große Verunsicherung bei Lehrkräften gesorgt. "Die Lehrkräfte hatten sich an die Vorgaben des Kultusministeriums gehalten, sie sogar übertroffen. Uns erschreckt, dass die beteiligten Lehrkräfte nun dennoch verurteilt wurden", hatte VBE-Chef Gerhard Brand in einem Brief an Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) und mehrere Bildungspolitiker im Landtag geschrieben. Viele Lehrkräfte stellten sich nun die Frage, ob und wie der Schwimmunterricht unter diesen Vorzeichen überhaupt noch möglich sei.

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SWR

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