Das Urteil des Landgerichts Konstanz im Höri-Prozess ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft Konstanz als auch die Verteidigung haben Revision eingelegt. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts. Der Richter hatte den 49-jährigen Angeklagten Mitte Februar unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Verteidigung hatte sieben Jahre gefordert - die Staatsanwaltschaft wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe.
Der Fall in Hemmenhofen (Kreis Konstanz) war jahrelang nur als "Höri-Mord" in der Öffentlichkeit bekannt - für eine Verurteilung wegen Mordes reichten die Beweise vor dem Landgericht Konstanz aber nicht aus.
Höri-Prozess: Richter spricht von einzigartigem Fall
In seiner Begründung sprach der Richter von einem einzigartigen Fall. Es sei schwierig gewesen, zu dem Urteil zu kommen. Der Prozess war als Indizienprozess gestartet, denn die Leiche des Opfers war zunächst nicht gefunden worden. Erst im Verlauf hatte der Angeklagte verraten, wo er die Leiche vergraben hatte. Die Kooperation mit dem Gericht wirkte sich auch auf das Urteil aus, so der Richter.
Der Richter erklärte weiter, dass die Kammer einen Tötungsvorsatz nicht zweifelsfrei nachweisen konnte. Auch die konkrete Motivation für die Tat sei unklar geblieben. Es sei nur sicher, dass der Angeklagte das Opfer gegen den Kopf geschlagen hatte und das Opfer relativ schnell nach dem Angriff verstorben sei.
Auch der Fund der Leiche "hat den Fall nicht gelöst", so der Richter in der Urteilsbegründung und habe nicht zur genauen Aufklärung der Geschehnisse am Tatabend beigetragen. Die Rechtsmedizin habe zwar verschiedenste Verletzungen festgestellt, viele Fragen seien aber trotz der ausführlichen Gutachten und der Befragungen vor Gericht offen geblieben.
Leiche nach Jahren gefunden: Opfer war Halbbruder der ehemaligen Freundin des Angeklagten
Der Fall hatte viele Jahre für Schlagzeilen gesorgt, auch über die Bodenseeregion hinaus. Opfer war der 51 Jahre alte Halbbruder der ehemaligen Freundin des Angeklagten. Der Hintergrund der Tat: Die Halbschwester wollte an das Geld der betagten Mutter gelangen, für deren Konten aber ihr Halbbruder die Vollmachten hatte. Die Halbschwester und auch der Angeklagte waren drogenabhängig und auf der Suche nach Geld.
Die Tat geschah bereits im Sommer 2019 im Haus des Opfers in Hemmenhofen auf der Höri (Kreis Konstanz). Zunächst gab es nicht nur keine Leiche, sondern auch keinen Tatverdächtigen. Dann geriet durch verdeckte Ermittlungen der 49-Jährige ins Visier, der nun verurteilt wurde. Er lebte in Nordrhein-Westfalen.
Große öffentliche Aufmerksamkeit bekam der Fall im November vergangenen Jahres. Im Prozess hatte der Angeklagte offenbart, wo er die Leiche des Opfers abgelegt hatte - nämlich im Garten des Hauses in Hemmenhofen. Sorgfältig wie ein Paket verpackt und besonders tief vergraben, sodass Spürhunde sie nicht riechen konnten.