Gewalt- und Mordaufrufe gegen syrische Flüchtlinge

Hasskommentare unter Alice Weidels Post: Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt

Nach SWR-Recherchen ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart zu Hasskommentaren gegen syrische Flüchtlinge unter einem Instagram-Post von AfD-Parteichefin Alice Weidel.

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Von Autor/in Eric Beres, Nick Schader, Marcel Kolvenbach

Ende Juni hatte Alice Weidel auf ihrem Instagram-Kanal die Abschiebung von einer Gruppe syrischer Flüchtlinge gefordert. Diese sollen Ende Juni in einem hessischen Freibad mehrere Mädchen und junge Frauen laut Polizei "unsittlich berührt" haben. Die Ermittlungen hierzu laufen derzeit noch, teilte die zuständige Staatsanwaltschaft in Hanau auf SWR-Anfrage mit.

Unter Weidels Post: Mehr als 120 Gewalt- und Mordaufrufe

Einen Monat lang standen die Kommentare unter dem Post unkommentiert im Netz. Unmittelbar nachdem Weidel vom SWR mit den Kommentaren konfrontiert wurde, wurden mehr als 700 Kommentare, dann der ursprüngliche Post gelöscht. Die Anfrage des SWR blieb bislang unbeantwortet.

Weidel hatte ein offenbar mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erstelltes Foto gepostet, auf dem mehrere lachende, arabisch aussehende Männer hinter einem blonden Mädchen im Schwimmbad zu sehen sind. Das Foto zeigt nicht das tatsächliche Tatgeschehen. Der Beitrag von Alice Weidel wurde fast 150.000 Mal geliked und fast 8.000 Mal von Nutzern aus ganz Deutschland kommentiert und ist damit einer ihrer reichweitenstärksten Posts. Der SWR hat sämtliche Kommentare ausgewertet. Demnach finden sich dort mehr als 120 Gewalt- und Mordaufrufe, die nach Einschätzung von Experten strafrechtlich relevant sein könnten.

Verdacht auf Volksverhetzung

So schreibt ein Nutzer unter dem Weidel-Post über die syrischen Flüchtlinge "Töten, alle töten. I love 88." Die Zahl 88 ist eine Chiffre für Anhänger von Adolf Hitler. Ein anderer Nutzer fordert "den Abschaum ohne Fallschirm über Syrien abwerfen". In weiteren Kommentaren wird das "öffentliche Erhängen" oder "Kastration ohne Betäubung" für die Syrer verlangt. Außerdem wünschen sich mehrere Nutzer, die mutmaßlichen Täter in ein Konzentrationslager zu schicken: "Raus mit dem Dreck. Wiederaufbau KZ", schreibt einer der Nutzer unter dem Post von Alice Weidel.

Viele weitere Kommentare fallen möglicherweise unter den Straftatbestand der Volksverhetzung - gleich mehrere fordern unter anderem "abschießen, nicht abschieben!". Zahlreiche Nutzer bekunden dabei ihre Unterstützung für Alice Weidel und die AfD, indem sie "blaue Herzen" zu ihren Kommentaren hinzufügen.

Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt

Nachdem einige der Nutzer identifiziert werden konnten, hat nun unter anderem die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen eingeleitet, wie sie dem SWR auf Anfrage mitgeteilt hat. "Als Straftatbestände kommen, § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) oder § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) in Betracht", erklärt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Bei beiden Strafbeständen handele es sich um Offizialdelikte.

Offizialdelikt bedeutet, dass Ermittler von Amtswegen tätig werden müssen, sobald sie von dem Vorfall Kenntnis erlangt haben. Welcher Tatbestand im konkreten Fall erfüllt sei, würde im Rahmen der Ermittlungen unter Einbeziehung der Gesamtumstände aktuell geprüft.  Auch die "Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet" bei der Staatsanwaltschaft Göttingen hat Vorermittlungen gegen einen Nutzer aus ihrem Zuständigkeitsbereich eingeleitet.  

Rechtsanwältin: Kommentare sind strafrechtlich relevant

Aus Sicht von Jessica Flint, einer Rechtsanwältin in der Kanzlei JUN Legal, sind unter den Kommentaren Inhalte, die strafrechtlich relevant sind. "Eine Strafbarkeit kann sich etwa ergeben aus § 130 StGB (Volksverhetzung), § 140 StGB (Billigen von Straftaten), §§ 185 ff. StGB (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung)", sagt Flint gegenüber dem SWR. 

Deutschlandweit könnten bereits weitere Ermittlungen laufen, da mehrere Nutzer kommentiert hatten, die Hasskommentare zur Anzeige bringen zu wollen. Ob das bereits geschehen ist, ließ sich bisher nicht verifizieren. Die Zuständigkeit für die Strafverfolgung richtet sich in der Regel nach dem "Tatortprinzip", also üblicherweise nach dem Wohnort der Täter.

Die grundsätzliche Frage, ob auch jemand für die Kommentare unter seinem Post juristisch verantwortlich sei, wurde bisher nicht unmittelbar durch Gerichte entschieden, kommentiert die Expertin für Hatespeech und Fake News, Jessica Flint. Flint, die zu Desinformation in sozialen Netzwerken promovierte, hält aber "eine zivil- und im Einzelfall auch eine strafrechtliche Verantwortung für begründbar".

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Eric Beres
Nick Schader
Marcel Kolvenbach