Beleidigende Flyer in eigenem Reisebüro ausgelegt

Hechinger AfD-Stadtrat wegen Beleidigung zu Geldstrafe verurteilt

Der Hechinger AfD-Stadtrat Johannes Simon ist wegen Beleidigung von Politikern verurteilt worden. Dem SWR teilte er mit, dass er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen will.

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Von Autor/in Theresa Krampfl

Der AfD-Stadtrat aus Hechingen (Zollernalbkreis) Johannes Simon ist am Montag vom Amtsgericht Hechingen wegen Beleidigung von Politikern zu 50 Tagessätzen zu jeweils 25 Euro verurteilt worden. Das entspricht einer Gesamtstrafe von 1.250 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht wirft dem 74-Jährigen vor, Personen des politischen Lebens auf einem Flyer beleidigt zu haben. Im Strafgesetzbuch (§188) steht, Taten wie diese seien geeignet, das öffentliche Wirken der beleidigten Person erheblich zu erschweren.

AfD-Stadtrat will Rechtsmittel gegen Urteil einlegen

Dem SWR teilte Johannes Simon am Donnerstag mit, er "lasse sich das nicht gefallen". Er will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen - ob Berufung oder Revision wisse er noch nicht. Im Gespräch hat Simon außerdem bestritten, die beleidigenden Flyer selbst in seinem Reisebüro ausgelegt zu haben. Man habe sie ihm untergeschoben und in die Außenregale seines Reisebüros gestellt.

Trotz Urteil: Johannes Simon bleibt Stadtrat in Hechingen

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hat es trotzdem nicht zwingend Konsequenzen für Simons Tätigkeit als Stadtrat in Hechingen. Laut Stadt gilt Simon mit diesem Strafmaß nicht als vorbestraft. "Dies wäre die Grundlage für einen Entzug der Wählbarkeit und in der Folge für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat", so ein Sprecher der Stadt.

Im Bundeswahlgesetz Paragraph 13 wird vom Wahlrecht ausgeschlossen, wer zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Ebenfalls gilt das für Verurteilungen von mindestens einem Jahr, die sich auf Straftaten beziehen wie die Vorbereitung eines Angriffskrieges, Hochverrat oder unter anderem Fälschung von Wahlunterlagen.

Reisebüro in Hechingen: AfD-Werbung und Anti-Grünen-Werbung

Vor zwei Jahren hatte das Reisebüro von Johannes Simon für Schlagzeilen gesorgt. Simon hatte vor seinem Reisebüro AfD-Werbung platziert. Außerdem stellte er ein Schaufensterplakat mit der Aufschrift "Grünenwähler haben hier Hausverbot" aus.

Wegen dieser Vorfälle hatte der Reisekonzern TUI, der mit Simon über einen Agenturvertrag verbunden war, dazu aufgefordert, dass TUI-Logo im Laden zu entfernen. Auch sollte er die AfD-Werbung vor und im Büro abnehmen. Diese sei nicht mit den liberalen Werten der TUI vereinbar.

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Theresa Krampfl
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