Die geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 Euro pro Stunde bis zum Jahr 2027 stellt für viele Landwirtschaftsbetriebe eine existenzielle Herausforderung dar. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat nun klargestellt, dass es keine Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte geben kann. Eine Ausnahmeregelung, wie sie etwa der Bauernverband gefordert hatte, ist somit rechtlich ausgeschlossen.
Eine aktuelle Prüfung des Ministeriums zeigt, dass aus rechtlichen Gründen alle Saisonarbeitsverhältnisse dem gesetzlichen Mindestlohn unterliegen. Aus Sicht von Bauern wie Jürgen Gräßle aus Heilbronn-Biberach ist das eine schlechte Nachricht. Vor allem Bio-Betriebe würden unter einer Mindestlohnerhöhung auch bei Saisonarbeitskräften besonders stark leiden, so der Bio-Obstbauer.
Bio-Bauer aus Heilbronn: "Schon jetzt an der Grenze des Machbaren"
"Wir haben in den letzten vier Jahren die Produktionsflächen um gut 30 Prozent reduziert und rund 15.000 Bäume gerodet", klagt Gräßle. Grund dafür seien die zu hohen Produktionskosten und vor allem die Mindestlöhne von derzeit 12,82 Euro.
Für den Bio-Bauern aus Heilbronn-Biberach bedeutet das eine Bedrohung seiner wirtschaftlichen Existenz. Die Lohnkosten machen auf seinem Hof etwa 65 Prozent der Gesamtausgaben aus. Eine weitere Steigerung sei kaum zu verkraften.
Beim jetzigen Stundenlohn von 12,82 Euro sind wir schon an der Grenze des Machbaren.
Kostendruck und Flächenreduktion bei Bio-Betrieben: 15.000 Bäume gerodet
Mangels Personals müsse er immer mehr Flächen brachliegen lassen - Obstbäume blieben ungeschnitten, Schorfinfektionen breiteten sich in ungepflegten Anlagen aus. "Wir haben einfach kein Personal mehr für die Pflege", sagt er. 15.000 Bäume mussten deshalb bereits gerodet werden. Sein Betrieb sei bereits um ein Drittel geschrumpft. Sollte der Mindestlohn weiter steigen, wäre das für ihn "eine Katastrophe".
Zur Erntezeit beschäftigt Gräßle etwa 30 Saisonarbeitskräfte, vorwiegend aus Rumänien und Bulgarien, wo die Lebenshaltungskosten deutlich niedriger sind. Er findet: Sie geben ihr Geld ja in ihrer Heimat aus - entsprechend sei der deutsche Lohn für sie mehr als ausreichend.
Gewerkschaft: Mindestlohn schützt vor Lohndumping
Kerem Billor von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, kurz NGG, lässt dieses Argument nicht gelten. Wer innerhalb der Grenzen Deutschlands arbeitet, soll auch Anspruch auf den deutschen Mindestlohn haben. "Wir können und wollen nicht kontrollieren, wofür Menschen ihr Geld ausgeben - das ist ihre Freiheit." Zudem seien auch in Osteuropa die Lebenshaltungskosten stark gestiegen.
Ausnahmen bei Saisonkräften dürfe es allein schon aus Gründen der Gleichbehandlung nicht geben. Sonderregelungen für einzelne Beschäftigtengruppen würden den Arbeitsmarkt verzerren und unfaire Wettbewerbsbedingungen schaffen. "Das kann keine Gesellschaft wollen", warnt Billor, denn damit drohe ein Abbau regulärer Arbeitsplätze zugunsten billiger Saisonarbeit.