Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht davon aus, dass der finanzielle Schaden der geplünderten Bankschließfächer in Güglingen (Kreis Heilbronn) komplett erstattet wird. Voraussetzung sei aber, dass die Betroffenen nachweisen können, was im Schließfach war. Die Kreissparkasse Heilbronn hat zuvor angekündigt, den finanziellen Schaden, der beim Einbruch in Bankschließfächer in der Güglinger Filiale entstanden ist, zu ersetzen.
Vergangene Woche waren Unbekannte in die Bankfiliale eingebrochen und hatten mehrere Schließfächer ausgeraubt. Wie die Kreissparkasse den Schaden im Einzelfall prüfen will, wollte die Bank auf SWR-Anfrage nicht verraten. Für die Entschädigung müssen Betroffene in der Regel selbst Nachweise erbringen, wie verschiedene Versicherungen berichten. Auch in Güglingen hatte die Bank keinen Einblick in die Inhalte der Schließfächer.
Nach Einbruch in Schließfächer: Kunden werden nur mit Nachweisen entschädigt
Der Inhalt von Bankschließfächern ist oft nicht genau dokumentiert und wird nicht von der Bank geprüft. Die Kundinnen und Kunden sind nun also in der Pflicht, die Nachweise zu liefern. Das können Bilder, Kaufbelege und auch Seriennummern sowie Zeugenaussagen sein. Wichtig sind laut dem Versicherer Allianz auch Original-Herstellerzertifikate, zum Beispiel für Uhren. Bei Sammler- oder Erbstücken mit hohem Wert sei ein Wertgutachten durch anerkannte Sachverständige zu empfehlen.
Das Ganze muss plausibel sein, denn einige Banken versucht gleichzeitig auch den Gesamtwert so gering wie möglich zu halten. Der GDV sieht allerdings keinen Grund, warum die Banken dies tun sollten. Banken sichern den Inhalt der Schließfächer in der Regel mit einer Pauschalsumme ab. Auf der anderen Seite versuchen Betroffene auch gerne mit einem Plus aus dem Vorfall herauszugehen und geben zum Beispiel eine höhere Summe an Bargeld an, erklärt Jan Kemperdiek vom Deutschen Anwaltverein.
Grundsätzlich ist eine saubere Dokumentation des Inhalts der Schließfächer dringend zu empfehlen.
Banken haften nicht automatisch
Generell können die Banken für solche Fälle die Haftung auf eine bestimmte Summe aber einschränken oder sogar komplett ausschließen. Handelt ein Bank fahrlässig und hat die Schließfächer nicht richtig abgesichert, haftet sie in unbegrenzter Höhe. Banken kommen im Schadenfall also nicht automatisch für den kompletten Wert gestohlener oder beschädigter Wertgegenstände in Ihrem Schließfach auf.
Der GDV und die Allianz empfehlen, dass Kundinnen und Kunden besonders hohe Werte selbst versichern. Wenn zum Beispiel Wertpapiere und Schmuck im Wert von insgesamt 150.000 Euro sind, sollte die Versicherungssumme in derselben Höhe gewählt werden. Bei einigen Versicherungen ist eine Schließfachversicherung auch in der Hausratversicherung inkludiert.