Vor dem Heilbronner Sozialgericht wollte ein Mann Bürgergeld einklagen, obwohl er zuvor 130.000 Euro geerbt hatte. Das Gericht hat jetzt am Dienstag entschieden, dass er damit keinen Anspruch auf die Sozialleistung hat. Und das obwohl, er angab nur noch 300 Euro auf dem Konto zu haben. Was mit dem Geld passiert ist, konnte der Mann nicht glaubhaft nachweisen.
Mann fordert Bürgergeld trotz Erbschaft ein
Der Mann hatte im Februar Bürgergeld beim Jobcenter Ludwigsburg beantragt. Dieses forderte zur Prüfung seine Kontodaten an, die er aber zunächst nicht vorlegte. Dann wandte der Mann sich im Mai an das Sozialgericht, weil er nur noch 300 Euro auf dem Konto habe. Jobcenter und Gericht wollten nun genauer wissen, was mit der Erbschaft in Höhe von 130.000 Euro passiert war, die er im April 2024 erhalten hatte.
Kontoauszüge zeigen, dass Bargeld abgehoben wurde
Der 1976 geborene Mann legte einzelne Rechnungen vor und Kontoauszüge auf denen Barabhebungen zu sehen waren. Doch was mit dem Bargeld passiert ist, konnte der Mann nicht nachweisen. Das Gericht ging deshalb davon aus, dass das Vermögen noch da ist und keine Hilfebedürftigkeit besteht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.