Die Obdachlosenhilfe Erlacher Höhe Hohenlohe-Franken fordert, dass in der Debatte um eine Reform des Bürgergeldes Sanktionen bei den Wohnkosten Tabu bleiben. Denn wer würde noch an Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger vermieten, wenn nicht sicher sei, dass das Amt die Miete in voller Höhe leiste, sagte Vorstand Wolfgang Sartorius in Schwäbisch Hall dem SWR. Ein Anstieg der Wohnungslosigkeit wäre die Folge, so Sartorius weiter.
Bislang keine konkreten Sanktionen bei Wohnkosten angedacht
Bislang können die Jobcenter nur Gelder aus dem persönlichen Bedarf (Regelsatz) vorrübergehend streichen. Wenn ein Empfänger oder eine Empfängerin zum Beispiel Termine versäumen oder zumutbare Jobs ablehnen. Miet- und Heizkosten dürfen nicht gekürzt werden.
In der seit Monaten anhaltenden Debatte um eine Reform des Sozialstaates geht es unter anderem auch darum, Sanktionen beim Bürgergeld verschärfen zu können. Genaue Vorschläge, Wohnkosten zu sanktionieren, gab es von Union und SPD bislang keine.
Die Forderungen betrafen eher strengere Regeln beim Wohngeld (CSU) oder Pauschalen beziehungsweise eine Deckelung statt der tatsächlichen Miete (CDU). Im Koalitionsvertrag heißt es: "Bei Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen." Ob damit nur der Regelbedarf oder auch die Wohnkosten gemeint waren, ist unklar.