Regelungen zum Saisonstart in Heilbronn-Franken

Glimmstängel auf der Liegewiese - so regeln die Freibäder das neue Rauchverbot

Kippe aus oder geh nach Haus - ganz so streng läuft das Verbot nicht. Die Freibäder in Heilbronn-Franken haben ihre eigenen Regeln erarbeitet. Denn die Umsetzung ist nicht ohne.

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Stand

In den Freibädern in Baden-Württemberg gilt ab Juni ein Rauchverbot. Viele Bäder setzen das Nichtraucherschutzgesetz auch schon direkt zum Saisonstart am 1. Mai um. Die Umsetzung ist dabei ganz unterschiedlich.

Unter anderem hat das Freibad in Bad Rappenau (Kreis Heilbronn) am Freitag zum ersten Mal geöffnet. Hier gibt es wie an Bahnhöfen farblich gekennzeichnete Bereiche, in denen das Rauchen erlaubt ist. Da die Liegewiese eher klein ist, wird der Bademeister kontrollieren, ob sich alle an diese Regel halten, heißt es. Am Kiosk ist das Rauchen verboten.

Verbot auf Liegewiesen teils schwer durchsetzbar

Anders wird es in Wertheim (Main-Tauber-Kreis) laufen. Hier startet der Betrieb in rund einer Woche und das Rauchen auf der Liegewiese wird weiterhin erlaubt sein. Denn die Wiese sei zu groß, um hier die Einhaltung der Regeln überwachen zu können, heißt es bei der Verwaltung. Verboten ist das Rauchen rund um die Schwimmbecken.

Der Bereich soll gemütlich sein, damit es ein angenehmer Aufenthalt bleiben kann.

Heilbronn hat dagegen zum Beispiel in der Neckarhalde zwei Raucherwiesen festgelegt. Der Leiter der Bäderverwaltung Julian Vogelmann will damit dem Gesetz entsprechen, aber gleichzeitig einen gemütlichen Bereich anbieten. An normalen Tagen kontrollieren die Bademeister die Flächen. An vollen Tagen werde der Securitydienst das Rauchverbot durchsetzen.

Die Freibäder in Neudenau (Kreis Heilbronn) und Langenburg (Kreis Schwäbisch Hall) werden von Fördervereinen betrieben und starten erst später in die Saison. Hier wird noch überlegt, wie man das neue Nichtraucherschutzgesetz umsetzen will.

Das neue Gesetz dehnt das Rauchverbot auf weitere Orte aus, an denen häufig Kinder und Jugendliche unterwegs sind. So darf künftig auf Kinderspielplätzen, an Straßenbahn- und Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks nicht mehr geraucht werden.

Badeseen haben andere Regeln

Für die Badeseen ändert sich gesetzlich nichts. Am Breitenauer See (Kreis Heilbronn) und an der Ehmetsklinge in Zaberfeld (Kreis Heilbronn) gilt nur das Cannabis- und Shisha-Verbot, wie es auf den Webseiten heißt. Der Zaberfelder Kioskbetreiber Peter Dzieciol will auch nichts ändern, weil er generell immer weniger Raucher bemerke.

Die Leute rauchen weniger! Die schauen aufs Geld bei den Preisen.

An seinem Kiosk habe er nur auf jedem dritten Tisch einen Aschenbecher und die seien Abends oft nicht mal benutzt.

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SWR

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