In gut einem Monat wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Damit neigt sich die aktuelle Legislaturperiode dem Ende entgegen. Der Landtag hat am Mittwoch nochmal einige Gesetze der grün-schwarzen Regierung beschlossen. Der Überblick.
- Strengere Regeln für Raucherinnen und Raucher
- Gelockerte Regeln zur Videoüberwachung
- Neue Abläufe in der Pflege
Strengere Regeln für Raucherinnen und Raucher
Nichtraucherinnen und Nichtraucher in Baden-Württemberg sollen noch besser vor ungesundem Rauch geschützt werden. Der Landtag hat am Mittwoch eine Neufassung des Nichtraucherschutzgesetzes aus dem Jahr 2007 mehrheitlich beschlossen. Die sieht deutlich strengere Regeln für Raucherinnen und Raucher vor. Die Regeln sollen in wenigen Monaten in Kraft treten.
Das neue Gesetz dehnt das Rauchverbot auf weitere Orte aus, an denen häufig Kinder und Jugendliche unterwegs sind. So darf künftig auf Kinderspielplätzen, an Straßenbahn- und Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks nicht mehr geraucht werden. Außerdem soll es keine Raucherzonen auf Schulhöfen und keine Raucherzimmer in Behörden mehr geben.
Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen nun unter die Regeln - und zwar auch dann, wenn damit gar kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird. Als Grund wird in dem Gesetzentwurf genannt, dass beim Verbrennen, Verdampfen und Erhitzen potenziell gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden.
Die Ausnahmeregeln, die das bisherige Gesetz für Kneipen und Gaststätten vorsieht, bleiben weitgehend bestehen. In Gaststätte ist das Rauchen zwar bislang grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Außenbereiche.
SWR-Reporter Knut Bauer zu der Ausweitung des Rauchverbots:
Gelockerte Regeln zur Videoüberwachung
Der Landtag hat zudem eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen und will damit den Städten und Gemeinden deutlich mehr Spielraum bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum geben. Bislang dürfen im Land nur bestimmte Personen und Objekte gefilmt werden, etwa Kulturgüter, öffentliche Verkehrsmittel oder Amtsgebäude. Die bisherige Beschränkung soll nun aufgehoben werden.
Die Videoüberwachung darf künftig nicht mehr nur für bestimmte Objekte, sondern generell zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts zugelassen werden. Zudem wird die maximale Speicherfrist für Aufnahmen auf zwei Monate verlängert. "Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet es erhöhte Sicherheit und Transparenz", sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU).
Das Gesetz erlaubt zudem den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Videoüberwachung zum Schutz von Leib und Leben oder zum Schutz kritischer öffentlicher Infrastruktur. Ein Beispiel: technische Systeme in Schwimmbädern, die gewisse Muster automatisch erkennen können, die darauf hindeuten, dass jemand ertrinkt.
Neue Abläufe in der Pflege
Das am Mittag beschlossene neue Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz soll Bürokratie abbauen und praxistaugliche Regeln für die Pflege aufstellen. Bislang müssen Pflegeheime grundsätzlich einmal pro Jahr von der Heimaufsicht, die bei den Landkreisen angesiedelt ist, kontrolliert werden. Die Prüfungen erfolgen in der Regel unangemeldet. Zudem gibt es anlassbezogene Prüfungen, etwa wenn sich Bewohner oder Angehörige beschwert haben.
Jetzt wird der Zeitraum für Regelprüfungen durch die Heimaufsicht ausgedehnt - auf spätestens alle fünf Jahre. Ambulant betreute Pflege WGs werden nicht mehr durch die Heimaufsicht kontrolliert. Auch die Pflicht zur Mitsprache der Heimbewohner in Heimbeiräten fällt weg.
SWR-Reporterin Astrid Meisoll berichtet über die neuen Abläufe in der Pflege:
Nach Kritik haben Grüne und CDU noch mal nachgeschärft. Pflege WGs müssen vor der Gründung gemeldet werden. Beim Sozialministerium soll eine Beschwerdestelle eingerichtet werden. Die FDP bezeichnete das Gesetz als unausgegoren, die SPD befürchtet einen Qualitätsverlust, die AfD kritisiert mangelnde Mitwirkungsrechte von Heimbewohnern.