Die Stadt Neckarsulm (Kreis Heilbronn) verbannt ab sofort E-Scooter aus der Fußgängerzone. Begründet wird der Schritt mit zunehmenden Beschwerden über rücksichtsloses und gefährliches Fahrverhalten. Mit der bisherigen Regelung war Neckarsulm ohnehin ein Sonderfall: Normalerweise ist es verboten, mit dem E-Roller durch eine Fußgängerzone zu fahren. Neckarsulm hatte sich ursprünglich bewusst für die Zulassung von E-Rollern entschieden.
E-Scooter verboten - Fahrräder in der Neckarsulmer City weiterhin erlaubt
Die Stadt sah E-Scooter als sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr und brachte deshalb einst zusätzliche Schilder an. Mit dem neuen Verbot wird diese Sonderregelung nun wieder aufgehoben. Mit dem Fahrrad darf man aber vorerst weiterhin durchfahren.
Denn anders als bei E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern gebe es über Radfahrende keine Beschwerden, erklärt Ordnungsamtsleiter Jürgen Riexinger: "Es waren immer die E-Scooter. Deshalb haben wir diese Trennung durchgeführt und nicht pauschal entschieden, dass die Fußgängerzone nur noch für Fußgänger ist."
Von seinem Bürofenster aus beobachtet er regelmäßig, wie vor allem Jugendliche viel zu schnell und teils zu zweit auf E-Scootern durch die Fußgängerzone rasen. "Damit gefährdet man andere Menschen", so Riexinger. Aus seiner Sicht musste deshalb das neue Verbot nun eingeführt werden.
Reaktionen auf E-Scooter-Verbot überwiegend positiv
Viele Neckarsulmerinnen und Neckarsulmer begrüßen das Verbot. "Wir haben kleine Kinder in der Verwandtschaft. Wir haben schon mehrmals mitgekriegt, dass die schon fast überfahren werden", berichtet eine Passantin in einer SWR-Blitzumfrage. "Wir haben uns auch schon mit einigen angelegt. Die sind dann aggressiv geworden. Von daher finde ich das Verbot eigentlich gut", schimpft eine weitere Passantin auf dem Marktplatz.
In den sozialen Medien wird das Verbot bereits heiß diskutiert. Unter einem Facebook-Post der Stadt begrüßen viele das E-Scooter-Verbot als längst überfällige Maßnahme. Andere wiederum finden, dass es nicht weit genug geht. Dass das Verbot nur für E-Roller und nicht auch für Fahrräder gilt, stößt bei einigen sauer auf. Die seien "teilweise genauso rücksichtslos unterwegs! Und oftmals noch nicht mal mit Beleuchtung!", moniert eine Facebook-Nutzerin.
Eine Ausweitung des Verbots auf Fahrräder steht aber nicht zur Debatte, betont der Ordnungsamtsleiter. Wer mit seinem E-Roller den Marktplatz überqueren will, muss künftig absteigen und schieben. Andernfalls müsse man einen großen Bogen um die zentrale Innenstadt machen. Geplant ist zunächst eine vierwöchige Übergangsfrist. Danach wird ein Verwarnungsgeld von 25 Euro pro Verstoß fällig.