Regierungspräsidium ebnet Weg nach Mord-Urteil

Verurteilter "Wollhaus-Raser" aus Heilbronn soll abgeschoben werden

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat entschieden: Der verurteilte "Wollhaus-Raser" aus Heilbronn soll in sein Heimatland abgeschoben werden. Noch kann er dagegen klagen.

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Von Autor/in Jan Arnecke

Der sogenannte Wollhaus-Raser, der unter anderem wegen Mordes verurteilt wurde, soll in die Türkei abgeschoben werden. Das wurde schon nach der Verurteilung im April 2024 gefordert. Wie das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart jetzt bestätigt, wurde eine Ausweisungsverfügung erlassen. Einen Monat lang kann dagegen geklagt werden.

"Wollhaus-Raser" aus Heilbronn soll abgeschoben werden: So geht es weiter

Die Ausweisungsverfügung ist quasi eine Vorstufe zur eigentlichen Abschiebung. Sie verpflichtet einen Ausländer, Deutschland zu verlassen. Nach Ablauf der darin genannten Frist kann die Verfügung nicht mehr angefochten werden und ist rechtskräftig. Dann kann der "Wollhaus-Raser" auch abgeschoben werden. Die Abschiebung wickelt das Regierungspräsidium Karlsruhe ab.

Vater stirbt bei Unfall: "Wollhaus-Raser" wegen Mordes verurteilt

Der junge Mann wurde vom Heilbronner Landgericht zu neun Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Der damals 20-Jährige war dem Gericht zufolge im Februar 2023 mit etwa 100 Stundenkilometern durch die Wollhausstraße - eine 40er-Zone - in Heilbronn gerast. Dabei verursachte er einen tödlichen Unfall.

Ein Familienvater kam ums Leben - Frau und Kinder waren mit ihm im Auto. Sie überlebten den Unfall damals schwer verletzt.

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