Beamte in Heilbronn stellten zu viele Verstöße im Straßenverkehr fest

Polizei beschlagnahmt erstmals Auto eines erwischten Rasers: Könnte der Fall künftig Schule machen?

In Heilbronn hat die Polizei zum ersten Mal das Auto eines Rasers beschlagnahmt. Es ist ein Präzedenzfall, von dem man sich auch Sicherheit für die Zukunft erhofft.

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Von Autor/in Jan Arnecke

Das Polizeipräsidium Heilbronn beschlagnahmte Ende Oktober ein Auto - ein Präzendenzfall: Zum ersten Mal kassierte die Behörde ein Fahrzeug, weil der Besitzer unter anderem alleine dieses Jahr schon mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen haben soll. Eine Aktion, die abschreckende Wirkung haben soll.

Polizei beschlagnahmt Fahrzeug: Wie ein Auto zur Gefahr für die Allgemeinheit wird

Bei einer Beschlagnahmung eines Autos geht es darum, das Auto als Gefahr für die Allgemeinheit wortwörtlich aus dem Verkehr zu ziehen - vergleichbar damit, wenn zum Beispiel ein Messer beschlagnahmt wird. Rechtlich ist das Ganze in §38 des Polizeigesetzes festgehalten.

Auto beschlagnahmt: Greift Polizei Heilbronn künftig härter durch?

Mit dem Präzedenzfall wird es auch für die Heilbronner Polizei spannend. Polizeisprecher Frank Belz zufolge bleibt jetzt abzuwarten, ob der Besitzer rechtliche Schritte ergreift.

Sollte der Fall vor Gericht gehen und die Polizei Recht bekommen, so habe man ein Urteil, auf das man sich auch in Zukunft berufen könnte. Die Polizei will jedenfalls künftig versuchen, öfter Autos zu kassieren.

Fahrzeughalter wurde Führerschein schon entzogen

Im konkreten Fall in Heilbronn ist es so: Der Fahrzeughalter selbst, also der Besitzer, hat aktuell keinen gültigen Führerschein. Er ist in der Vergangenheit öfter mit Verstößen gegen die StVO aufgefallen - zum Beispiel durch zu schnelles Fahren.

Beschlagnahmung: Was passiert, wenn das Auto weg ist

Der Mann hat sein Auto aber auch anderen zur Verfügung gestellt, die damit wiederum Verstöße begangen haben. Somit fiel auch das spezifische Auto immer wieder negativ auf. Daher kann die Polizei davon ausgehen, dass von dem Fahrzeug eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Dann darf sie dieses Auto auch beschlagnahmen.

Das Auto ist jetzt zunächst für 14 Tage weg. In diesen 14 Tagen muss der Besitzer - ganz egal ob er einen Führerschein hat oder nicht - nachweisen, dass von dem Auto keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr ausgeht. Laut Belz bleiben ihm eigentlich nur noch der Verkauf des Fahrzeugs oder es abzumelden.

Bereits im Juni 2024 forderten der Heilbronner Stadtrat Christian Troßbach (CDU) und der Heilbronner Richter Alexander Lobmüller, Autos von Rasern zu beschlagnahmen.

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Auch ohne Unfall oder Urteil Heilbronner Richter fordert: Autos von Rasern beschlagnahmen

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"Ultima ratio": Auto wird von Stadt eingezogen

Macht er das nicht, kann der Zeitraum immer wieder um 14 Tage verlängert werden. Beim Besitzer geht dann auch jedes Mal eine neue Verfügung ein, die auf seine Möglichkeiten hinweist. Kümmert sich der Besitzer nicht um den Nachweis, kann sich die Stadt als Verwaltungsbehörde einschalten.

Sie kann verwaltungsrechtlich die Einziehung des Fahrzeugs beantragen. Dann ist das Auto endgültig weg und der Besitzer bekommt auch keinerlei Entschädigung. Laut des Heilbronner Polizeisprechers Belz ist das aber das letzte Mittel. Sollte das Auto geleast sein, kann beispielsweise das Autohaus den Vertrag mit dem Besitzer kündigen. Dann bekäme das Autohaus das Fahrzeug zurück.

Ordnungswidrigkeit vs. Straftat: Unterschiede das Auto wegzunehmen

Anders ist es bei Straftaten, also zum Beispiel bei illegalen Autorennen. Liegt eine Straftat vor und das Auto ist quasi Tatwerkzeug, wie bei einem Rennen, kann es rein strafrechtlich von der Staatsanwaltschaft eingezogen werden. Der Unterschied liegt darin: Eine Beschlagnahmung ist eine polizeiliche Maßnahme und auf einen gewissen Zeitraum begrenzt. Die Einziehung ist das endgültige Wegnehmen des Autos durch den Staat und basiert auf dem Strafrecht.

Auto beschlagnahmt: Ist dann auch der Führerschein weg?

Dass ein Auto beschlagnahmt wird, bedeutet aber nicht gleich, dass der Besitzer auch den Führerschein abgeben muss. Das ist noch einmal ein gesondertes Verfahren. Hat derjenige also noch seinen gültigen Führerschein, darf er auch mit anderen Autos fahren. Sollte er aber wieder auffallen, geht es recht schnell, dass der Führerschein oder auch das weitere Auto beschlagnahmt werden.

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