Drei Kündigungen, drei Niederlagen: Das Arbeitsgericht Heilbronn hat nun auch die letzte Entlassung eines Würth-Mitarbeiters für unwirksam erklärt. Geklagt hatte im aktuellen Fall ein Logistik-Mitarbeiter des Künzelsauer Unternehmens aus dem Hohenlohekreis. Er war - wie die beiden anderen Beschäftigten - fristlos entlassen worden. Hintergrund ist eine interne Unterschriftenaktion.
Arbeitsgericht Heilbronn: "Keine Täuschung durch Mitarbeitende"
Ziel der Aktion sei gewesen, die Würth-Beschäftigten auf mangelnde Wertschätzung und fehlenden Respekt durch Führungskräfte aufmerksam zu machen. Eine der drei Gekündigten ist Mitglied des Betriebsrats. Die Liste mit 287 Unterschriften war dann bei einer Betriebsversammlung direkt an Firmenchef Reinhold Würth übergeben worden.
Unternehmen will Urteil prüfen Würth verliert zweiten Prozess um gekündigtes Betriebsratsmitglied
In den Prozessen um drei gekündigte Mitarbeiter hat Würth eine weitere Niederlage kassiert. Das Arbeitsgericht Heilbronn erklärte die Kündigung einer Beschäftigten für unwirksam.
Würth warf den Mitarbeitenden daraufhin vor, Kolleginnen und Kollegen mit der Aktion getäuscht zu haben. Diese hätten demnach nicht gewusst, wofür sie ihre Unterschrift leisteten. Das Arbeitsgericht sah für diesen Vorwurf jedoch keine ausreichenden Beweise. Die fristlose Kündigung sei deshalb rechtswidrig. Der betroffene Logistik-Mitarbeiter müsse weiterbeschäftigt werden - ohne Einschränkungen.
Kündigung unwirksam: Würth legt Berufung ein
Nach Informationen der zuständigen Gewerkschaft hat Würth gegen die ersten beiden Urteile Berufung eingelegt. Die beiden anderen Mitarbeitenden seien inzwischen an andere Arbeitsstellen innerhalb des Unternehmens versetzt worden. Ob auch gegen das nun ergangene dritte Urteil Berufung eingelegt wird, ist dem SWR bislang nicht bekannt.