Verbraucherzentrale gibt Tipps

Neue Heizung: Antworten rund um Wärmepumpe, Gasheizung und Energieberatung

Darf ein Vermieter die Sanierung auf die Miete umlegen? Wie kann ein Wärmepumpen-Angebot auf versteckte Kosten überprüft werden? Die Verbraucherzentrale BW gibt Tipps.

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Von Autor/in Philipp Pfäfflin

Ergibt es Sinn, in eine Wärmepumpe zu investieren, auch wenn die alte Gasheizung noch läuft? Und kann ich auch als Mieter eine Energieberatung bekommen? Wer über eine neue Heizung nachdenkt, steht in der Regel vor vielen Fragen. Zusammen mit den Verbraucherzentralen geben wir hier Antworten auf die wichtigsten:

Heizungstausch-Angebot erscheint nicht seriös. Kann ich es überprüfen lassen?

Wer ein Wärmepumpen-Angebot prüfen lassen möchte, kann dieses - insgesamt bis zu drei gleichzeitig - an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schicken. Die Expertinnen und Experten prüfen diese und erläutern das Ergebnis in einer kostenlosen Videoberatung. Auch eine Energieberatung bei der Verbraucherzentrale ist kostenlos. Kosten fallen bei einem Vorort-Termin an. Dieser kostet 40 Euro und kann auch ein oder zwei Stunden dauern.

Sind juristische Beratungen bei der Verbraucherzentrale kostenlos?

Juristische Beratungen kosten zwischen 25 und 160 Euro. Informationen dazu bekommt man unter der kostenlosen Telefonnummer: 0711 / 66 91-10.

Was muss alles in einem Wärmepumpen-Angebot drinstehen?

Die Wärmepumpe selbst und deren Installation machen nur einen Teil der Kosten für einen Heizungstausch aus. Auch die Entsorgung des Altgeräts, das Legen eines Fundaments oder die Kosten für die Elektrik - all das kommt in der Regel hinzu, sagt Energieberater Andreas Köhler von der Verbraucherzentrale BW. Das müsse alles in einem Angebot ausgewiesen werden.

Energiewende und Heizungstausch Verbraucherschützer: "Viele Angebote für Wärmepumpen unvollständig"

Die Verbraucherzentrale RLP hat rund 160 Angebote für Luft-Wasser-Wärmpumpen in Einfamilienhäusern ausgewertet. Teils fehlen Hinweise auf notwendige Arbeiten und deren Kosten.

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Wohnung ist nach Heizungstausch zu kühl: Welche Möglichkeit habe ich?

Wird es im Gebäude nach einem Heizungstausch nicht ausreichend warm, kann vom Handwerker eine Heizlastberechnung eingefordert werden. Diese ist - genauso wie der hydraulische Abgleich - übrigens auch Voraussetzung für die Förderung einer Wärmepumpe. Aber die Erfahrung der Verbraucherzentrale BW zeigt: So eine Heizlastberechnung wird nicht immer gemacht. "Das ist ein nicht verzichtbarer Bestandteil bei der Heizungsplanung. Nur so kann eine Heizung effizient und kostengünstig arbeiten", sagt Rechtsanwalt Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale BW.

Gasheizung funktioniert noch: Soll ich auf eine Wärmepumpe umsteigen oder warten?

Die Antwort von Energieberater Andreas Köhler bei der Verbraucherzentrale BW ist klar: "Wir ermutigen die Menschen zu agieren und nicht zu reagieren." Lasse man es hingegen laufen, gehe die Heizung erfahrungsgemäß zu einem ungünstigen Zeitpunkt kaputt. Dann sei man unter Druck und in einer schlechten Verhandlungsposition. Sein Tipp: Nicht hektisch werden, sondern ausführlich die neue Heizung planen. Außerdem verweist er auf den sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus, eine Förderung in Höhe von 20 Prozent. Diese wird laut Verbraucherzentrale bis Ende 2028 gezahlt. Danach fällt diese Förderung geringer aus. Auch das spreche dafür, nicht zu warten.

Wenig Platz vor dem Haus: Muss eine Wärmepumpe immer außerhalb stehen?

Eine Wärmepumpe muss nicht unbedingt vor dem Haus selbst stehen. Es gebe immer Möglichkeiten, Wärmepumpen auch etwas weiter weg vom Haus zu platzieren, beispielsweise an die Fassade zu hängen oder auf eine Garage zu stellen, heißt es bei der Verbraucherzentrale. "Lassen Sie sich sich vor Ort beraten, prüfen Sie verschiedene Standorte, dann gehen Sie ganz anders in die Verhandlungen mit Handwerkern herein", so Energieberater Andreas Köhler.

Trotz Wunsch der Eigentümergemeinschaft kümmert sich Hausverwaltung nicht um einen Energieberater.

Das Thema Heizungsaustausch ist für viele Hausverwaltungen neu, sagt Rechtsanwalt Matthias Bauer. Da gebe es Vorbehalte, außerdem bedeute es in der Regel zusätzliche Arbeit und Kosten. "Gehen Sie auf Ihren Verwalter oder Ihre Verwalterin zu", rät der Rechtsanwalt, "verweisen Sie auf kostenlose Angebote und Unterstützungen durch beispielsweise die Verbraucherzentralen oder Energieagenturen." Sollte das nicht reichen, könnte die Thematisierung auch in der Eigentümerversammlung erzwungen werden. "Setzen Sie das Thema auf die Tagesordnung."

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Handwerker hat Vorschuss bekommen. Jetzt bekomme ich keine Förderung. Warum?

Wer eine Förderung für eine neue Heizung bekommen möchte, muss sich an den genauen Ablauf halten. "Hier ist immer die abschließende Genehmigung durch KfW oder BAFA abzuwarten", sagt Rechtsanwalt Matthias Bauer. Das heißt: keine Vorschüsse oder andere Zahlung leisten, bevor die Genehmigung vorliegt. Hat man doch bereits gezahlt, werde es schwierig, denn dann wird die Förderung in der Regel abgelehnt. In so einem Fall könne man versuchen, nachzuweisen, dass man falsch beraten wurde. Aber das sei schwierig.

Nach dem Heizungstausch ist meine Miete deutlich teurer. Muss ich das hinnehmen?

Grundsätzlich dürfen Vermietende die Kosten für eine neue Heizung auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Sie müssen ihre Planungen aber frühzeitig ankündigen. Wie hoch die Mietumlage ist, hängt nach Informationen der Verbraucherzentrale von verschiedenen Faktoren ab - unter anderem davon, ob Vermietende öffentliche Fördermittel angenommen haben - außerdem gibt es Höchstgrenzen. Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen können im Gegensatz zu Modernisierungsmaßnahmen laut Rechtsanwalt Bauer nicht umgelegt werden. Auch hier empfiehlt sich eine Beratung.

Was darf die Stilllegung eines Gasanschluss kosten?

Wer von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe umstellt, benötigt in der Regel seinen Gasanschluss nicht mehr. Die Kosten für die Stilllegung sind nicht einheitlich geregelt. In manchen Ortschaften ist die Überraschung über die Höhe der Kosten groß. Rechtsanwalt Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale BW rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, frühzeitig den Gasversorger zu kontaktieren, um einen Überblick über mögliche Kosten zu bekommen. Er sagt aber auch: "Das Problem ist bislang vom Gesetzgeber nicht ordentlich geklärt."

Wärmepumpe verbraucht mehr als doppelt so viel Strom als gedacht. Was kann ich machen?

Mit dem Kauf einer Wärmepumpe wird dem Kunden eine Leistung versprochen. Stellt sich heraus, dass die Wärmepumpe im Betrieb diese Leistung nicht erbringt, kann dies einen Sachmangel (Gewährleistung) darstellen, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Diese Sachmangelhaftung gilt laut Rechtsanwalt Matthias Bauer bei Gebäuden zwischen zwei und fünf Jahren. Der Verbraucher könne Abhilfe und Nachbesserung beim Betrieb verlangen. Weigert sich das Unternehmen, bleibe der juristische Weg.

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Philipp Pfäfflin
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