Kampf gegen Extremismus

Verfassungsschutz in Baden-Württemberg soll mehr Befugnisse erhalten

Für die Ermittlungen gegen Extremisten sollen Verfassungsschützer in BW weitreichendere Befugnisse erhalten. Unter anderem sollen sie künftig Verbindungsdaten von Handys abfragen dürfen.

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Stand

Der Landesverfassungsschutz in Baden-Württemberg soll weitere Befugnisse für den Kampf gegen Extremismus erhalten. Das teilte das Innenministerium in Stuttgart mit. Ein entsprechendes neues Landesverfassungsschutzgesetz wurde am Dienstag vom grün-schwarzen Kabinett auf den Weg gebracht.

Abfrage von Verbindungsdaten und privaten Videoaufnahmen

Laut den Plänen des Innenministeriums sollen Ermittler im Verdachtsfall künftig Verbindungsdaten bei Telekommunikationsfirmen abfragen dürfen, die in einer bestimmten Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum angefallen sind. Laut Bundesnetzagentur ist dies bislang nur zulässig, "wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre". Gemäß der Strafprozessordnung (StPO) müssten sie daher durch ein Gericht angeordnet werden.

Außerdem sollen Verfassungsschützer Videoaufnahmen von Betreibern privater Überwachungskameras anfordern können. Darunter fallen Tankstellen, Ladengeschäfte und Betreiber von Bussen und Bahnen. Innenminister Thomas Strobl (CDU) spricht von einem notwendigen Schritt.

Strobl: "Unsere Demokratie ist stark unter Druck"

Hintergrund der neuen Regelungen ist laut Strobl eine nötige Stärkung des Verfassungsschutzes. "Unsere Demokratie ist stark unter Druck", so der Innenminister. "Für diese gewaltigen Herausforderungen müssen unsere Sicherheitsbehörden das nötige Rüstzeug haben."

Verfassungsschützer erhielten damit die Möglichkeit, Kontaktnetzwerke in extremistischen Spektren leichter aufzuhellen oder über laufende Observationen hinaus neue Erkenntnisse zu bekommen.

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