Österreichischer Rechtsextremist gewinnt vor Gericht

Martin Sellner hätte in Neulingen auftreten dürfen - Aufenthaltsverbot ist rechtswidrig

Das Aufenthaltsverbot gegen den Rechtsextremisten Martin Sellner in Neulingen im August 2024 war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden.

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Von Autor/in Mathias Zurawski

Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner wollte im August 2024 in Neulingen im Enzkreis eine Lesung veranstalten. Die Gemeinde erteilte ihm ein Aufenthaltsverbot. Das Verbot war rechtswidrig, das hat jetzt das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden. Sellner sorgte damals mit einer sogenannten Lesereise bundesweit für Proteste.

Polizei verhinderte Sellner-Lesung in Neulingen

Die Lesung mit Martin Sellner sollte am 3. August 2024 in einem Gasthaus im Neulinger Ortsteil Göbrichen stattfinden. Die Gemeinde rechnete dabei mit volksverhetzenden Aussagen und sprach einen Platzverweis gegen den Rechtsextremisten aus. Die Polizei hatte die Lesung verhindert.

Neulingens Bürgermeister Michael Schmidt ging damals davon aus, dass die zu erwartenden Aussagen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Damit begründete die Gemeinde das Aufenthaltsverbot. Sellner klagte gegen das Verbot und bekam jetzt vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe Recht.

Sellner hätte auftreten dürfen: Durch Meinungsfreiheit gedeckt

Die Gemeinde habe keine Tatsachen benannt, um ihre Befürchtung zu belegen. Sie habe im August 2024 nur darauf hingewiesen, dass es wahrscheinlich sei, dass Sellner verfassungswidrige Meinungen äußern werde.

Laut Urteil reicht die Argumentation der Gemeinde nicht für ein Aufenthaltsverbot aus. Sellners Auftritt in Neulingen sei von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen, so das Verwaltungsgericht in Karlsruhe und es betont den hohen Stellenwert der Meinungsfreiheit.

Gegen das Urteil kann die Gemeinde Neulingen Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen.

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