Der Ex-CDU-Abgeordnete Axel E. Fischer aus dem Landkreis Karlsruhe wurde in einer Klinik in Bad Säckingen (Landkreis Waldshut) verhaftet und zum Oberlandesgericht nach München gebracht. Fischer bleibt vorerst im Münchner Gefängnis Stadelheim in Untersuchungshaft.
Ein Richter hatte die Maßnahme angeordnet, nachdem der Angeklagte bei den Verhandlungen rund um die Korruptionsvorwürfe zum wiederholten Male vor Gericht gefehlt hatte.
Prozess wird im Januar fortgesetzt
Der Prozess wurde am Montag fortgesetzt. Wann die Beweisaufnahme abgeschlossen ist und die Plädoyers gehalten werden können, war bis zuletzt unklar. Laut einer Gerichtssprecherin besteht der Haftbefehl gegen Fischer bis auf weiteres.
Der nächste Verhandlungstermin soll am 9. Januar stattfinden. Die Verteidigung hat neue Beweisanträge angekündigt.
Neues Gutachten: Axel E. Fischer ist verhandlungsfähig
"Wir hätten diese Eskalation gerne vermieden", so der Richter am Montag. "Aus unserer Sicht hat er es sich auch selber zuzuschreiben." Fischers Verteidiger legten Beschwerde gegen den Haftbefehl ein. Vergangene Woche wurde er noch von einem von Gericht eingesetzten Gutachter für verhandlungsunfähig erklärt. Am Wochenende wurde in einem neuen Gutachten seine Verhandlungsfähigkeit festgestellt.
Weil er dennoch nicht vor Gericht erschien, wurde ein Haftbefehl erlassen und Fischer unter ärztlicher Aufsicht auf den rund 350 Kilometer langen Weg nach München geschickt.
Vorwurf der Prozessverschleppung von Transparency International
Axel E. Fischer hatte in dem Prozess schon vorher wegen unterschiedlicher Beschwerden an mehreren Sitzungstagen gefehlt. Wegen bestimmter Fristen stand auch kurzzeitig ein Platzen des Prozesses im Raum. Die Zeit wird aber knapp. Denn bei einem wichtigen Anklagepunkt droht Mitte Januar eine Verjährung.
Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International hat schon früh den schleppenden Verlauf des Verfahrens gegen Fischer kritisiert. Der Ex-CDU-Abgeordnete fahre eine Verzögerungstaktik, um die Verjährung zu erreichen, kritisierte Margarete Bause, stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland.
Mehr zu dem Prozess und den Verschleppungsvorwürfen können Sie hier nachlesen:
Droht Schmiergeld-Affäre Verjährung? Bargeld aus Aserbaidschan? Karlsruher Ex-Abgeordneter Axel E. Fischer weist Vorwürfe zurück
Vor dem Oberlandesgericht München hat der Prozess gegen den früheren Karlsruher Bundestagsabgeordneten Fischer (CDU) begonnen. Sein Anwalt wies die Vorwürfe erneut zurück.
Korruptionsvorwürfe gegen Axel E. Fischer: Bargeld aus Aserbaidschan?
Der Prozess am Oberlandesgericht in München ist im Oktober gestartet. Die Generalstaatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Axel E. Fischer. Er habe im Jahr 2011 angeboten, als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) gegen Barzahlung für die Interessen des Landes Aserbaidschan zu arbeiten, heißt es in der Anklage.
Neben seinem Abstimmverhalten habe er positive Redebeiträge und die frühzeitige Übermittlung geheimer Dokumente in Aussicht gestellt. Konkret soll Fischer im Jahr 2016 einen Bestechungslohn von 21.800 Euro erhalten haben.
Das berichteten wir zur Anklageerhebung im Januar 2024:
Verhandlung gegen Ex-CDU-Abgeordneten im April abgetrennt
Der CDU-Politiker hat die Vorwürfe bisher immer zurückgewiesen. Die Verhandlung gegen Fischer vor dem Oberlandesgericht München hatte ursprünglich im Januar begonnen. Weil der Angeklagte krankheitsbedingt nicht an Sitzungen teilnehmen konnte, wurde die Verhandlung gegen ihn vom Verfahren gegen den Mitangeklagten Ex-CSU Abgeordneten Eduard Lintner abgetrennt und neu terminiert.
Beim zweiten Prozessauftakt gegen Fischer Anfang Oktober war seine Ehefrau nicht erschienen. Sie war vom Angeklagten als Wahlverteidigerin benannt worden. Lintner wurde im Juli zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 80-Jährige habe sich im Zusammenhang mit der Aserbaidschan-Affäre der Bestechung von Mandatsträgern schuldig gemacht, so das Urteil.
Lintner hatte die Vorwürfe vor Gericht eingeräumt und von "ganz normalem Lobbyismus" gesprochen. Er hat Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt.