Der Ex-Abgeordnete Axel E. Fischer (CDU) aus dem Landkreis Karlsruhe ist derzeit nicht verhandlungsfähig. Das hat ein bestelltes medizinisches Gutachten eines Sachverständigen ergeben, so ein Sprecher des Oberlandesgerichts München. Der Angeklagte war im Prozess rund um die Korruptionsvorwürfe zum wiederholten Mal nicht vor Gericht erschienen.
Am darauffolgenden Wochenende wurde Axel E. Fischer von einem Gutachter für verhandlungsfähig erklärt. Der Angeklagte erschien dennoch nicht vor Gericht. Der Richter ließ ihn in einer Klinik festnehmen und nach München bringen:
In Klinik festgenommen Prozess fortgesetzt: Ex-Politiker Axel E. Fischer bleibt in U-Haft
Weil er nicht zu Prozessterminen erschien, hatte ein Richter den Ex-Abgeordneten Axel E. Fischer in einer Klinik festnehmen lassen. Der Prozess wurde fortgesetzt. Fischer bleibt in Haft.
Prozess gegen Axel E. Fischer: Ex-CDU-Abgeordneter nicht erreichbar
Nach Angaben seines Arztes sollte sich Axel E. Fischer in einer Klinik befinden. Dem Gericht habe aber zunächst weder ein Attest noch eine Bestätigung der Klinik vorgelegen. Am Montag war dem Gericht noch ein Attest übersandt worden - Fischer war seither aber nicht mehr erreichbar gewesen.
Der Richter hatte am Dienstag verkündet, dass ein vom Gericht bestellter Sachverständiger untersuchen sollte, ob Fischer am Prozess teilnehmen kann oder nicht. Wie es mit dem Prozess weiter geht, ist noch offen.
Vorwurf der Prozessverschleppung von Transparency International
Der Angeklagte hatte laut Gericht schon vorher wegen unterschiedlicher Beschwerden an mehreren Sitzungstagen gefehlt. Wegen bestimmter Fristen stand auch kurzzeitig ein Platzen des Prozesses im Raum. Die Zeit wird aber knapp. Denn bei einem wichtigen Anklagepunkt droht Mitte Januar eine Verjährung.
Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International hat schon früh den schleppenden Verlauf des Verfahrens gegen Fischer kritisiert. Herr Fischer fahre eine Verzögerungstaktik, um die Verjährung zu erreichen, kritisierte Margarete Bause, stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland.
Mehr zu dem Prozess und den Verschleppungsvorwürfen können Sie hier nachlesen:
Droht Schmiergeld-Affäre Verjährung? Bargeld aus Aserbaidschan? Karlsruher Ex-Abgeordneter Axel E. Fischer weist Vorwürfe zurück
Vor dem Oberlandesgericht München hat der Prozess gegen den früheren Karlsruher Bundestagsabgeordneten Fischer (CDU) begonnen. Sein Anwalt wies die Vorwürfe erneut zurück.
Korruptionsvorwürfe gegen Axel E. Fischer: Bargeld aus Aserbaidschan?
Der Prozess am Oberlandesgericht in München ist im Oktober gestartet. Die Generalstaatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Axel E. Fischer. Er habe im Jahr 2011 angeboten, als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) gegen Barzahlung für die Interessen des Landes Aserbaidschan zu arbeiten, heißt es in der Anklage.
Neben seinem Abstimmverhalten habe er positive Redebeiträge und die frühzeitige Übermittlung geheimer Dokumente in Aussicht gestellt. Konkret soll Fischer im Jahr 2016 einen Bestechungslohn von 21.800 Euro erhalten haben.
Das berichteten wir zur Anklageerhebung im Januar 2024:
Verhandlung gegen Ex-CDU-Abgeordneten im April abgetrennt
Der CDU-Politiker hat die Vorwürfe bisher immer zurückgewiesen - zuletzt vergangene Woche. Die Verhandlung gegen Fischer vor dem Oberlandesgericht München hatte ursprünglich im Januar begonnen. Weil der Angeklagte krankheitsbedingt nicht an Sitzungen teilnehmen konnte, wurde die Verhandlung gegen ihn vom Verfahren gegen den Mitangeklagten Eduard Lintner abgetrennt und neu terminiert.
Beim zweiten Prozessauftakt gegen Fischer Anfang Oktober war seine Ehefrau nicht erschienen. Sie war vom Angeklagten als Wahlverteidigerin benannt worden. Der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Lintner wurde im Juli zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 80-Jährige habe sich im Zusammenhang mit der Aserbaidschan-Affäre der Bestechung von Mandatsträgern schuldig gemacht, so das Urteil.
Lintner hatte die Vorwürfe vor Gericht eingeräumt und von "ganz normalem Lobbyismus" gesprochen. Er hat Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt.