Droht Schmiergeld-Affäre Verjährung?

Bargeld aus Aserbaidschan? Karlsruher Ex-Abgeordneter Axel E. Fischer weist Vorwürfe zurück

Vor dem Oberlandesgericht München hat am Montag der Prozess gegen den früheren Karlsruher Bundestagsabgeordneten Axel E. Fischer (CDU) begonnen. Sein Anwalt wies die Vorwürfe erneut zurück.

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Von Autor/in Mathias Zurawski

Der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Axel E. Fischer aus dem Landkreis Karlsruhe muss sich seit Montag vor dem Oberlandesgericht in München verantworten. Dem 59-Jährigen wird im Zusammenhang mit der sogenannten Aserbaidschan-Affäre Bestechlichkeit vorgeworfen.

Anwalt kritisiert Staatsanwaltschaft und Gericht

Beim Prozessauftakt wies Fischers Verteidiger erneut alle Vorwürfe zurück. Vor zwei Wochen wurde der Prozess gegen Fischer zum wiederholten Mal verschoben, weil seine Ehefrau nicht anwesend war. Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency Deutschland spricht von einer Verzögerungstaktik.

Fischers Anwalt Heiko Hofstätter griff im Namen seines Mandanten Gericht und Generalstaatsanwaltschaft scharf an. Die Anklage sei völlig unzureichend, das Gericht hätte diese niemals zulassen dürfen, sagte er beim Prozessauftakt. Der Anklagebehörde warf er "Behauptungen ins Blaue hinein" vor.

Ich habe mich zu keinem Zeitpunkt [im Europarat] für oder gegen ein Land eingesetzt.

Die Anklage werde zusammenfallen wie ein Kartenhaus, so Hofstätter weiter. Es habe keinen Auftrag, keine Weisungen oder Vereinbarung gegeben, dass Fischer im Sinne Aserbaidschans tätig werden soll. Außerdem argumentiert die Verteidigung, es gebe keine Beweise für irgendwelche Geldzahlungen.

Axel E. Fischer (links) im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts München
Axel E. Fischer (links) im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts München

Dritter Anlauf im Verfahren gegen Axel E. Fischer

Die Generalstaatsanwaltschaft München erhebt schwere Vorwürfe gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Axel E. Fischer. Er habe im Jahr 2011 angeboten, als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) gegen Barzahlung für die Interessen des Landes Aserbaidschan zu arbeiten, heißt es in der Anklage. Neben seinem Abstimmverhalten habe er positive Redebeiträge und die frühzeitige Übermittlung geheimer Dokumente in Aussicht gestellt.

Konkret soll Fischer im Jahr 2016 einen Bestechungslohn von 21.800 Euro erhalten haben. Der CDU-Politiker aus dem Landkreis Karlsruhe hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Verhandlung gegen Fischer im April abgetrennt

Die Verhandlung gegen Fischer vor dem Oberlandesgericht München hatte ursprünglich im Januar begonnen. Weil der Angeklagte krankheitsbedingt nicht an Sitzungen teilnehmen konnte, wurde die Verhandlung gegen ihn vom Verfahren gegen den Mitangeklagten Eduard Lintner abgetrennt und neu terminiert. Beim zweiten Prozessauftakt gegen Fischer Anfang Oktober war seine Ehefrau nicht erschienen. Sie war vom Angeklagten als Wahlverteidigerin benannt worden.

Der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Lintner wurde im Juli zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 80-Jährige habe sich im Zusammenhang mit der Aserbaidschan-Affäre der Bestechung von Mandatsträgern schuldig gemacht, so das Urteil. Lintner hatte die Vorwürfe vor Gericht eingeräumt und von "ganz normalem Lobbyismus" gesprochen. Er hat Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt.

Der mittlerweile verurteilte frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Eduard Lintner (links) und Axel E. Fischer vor Gericht in München
Der mittlerweile verurteilte frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Eduard Lintner (links) und Axel E. Fischer im Januar vor Gericht in München

Transparency International fürchtet Verjährung

Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International hat schon früh den schleppenden Verlauf des Verfahrens gegen Fischer und Lintner kritisiert. Es bestehe die Gefahr der Verjährung, so die stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland, Margarete Bause. Bause kritisiert den Angeklagten.

Herr Fischer fährt eine Verzögerungstaktik, um die Verjährung zu erreichen.

Die Verjährungsfrist betrage zehn Jahre, so Bause gegenüber dem SWR. Im Fall Fischer werde diese Frist im kommenden Jahr erreicht, je nach dem, welche Schmiergeldzahlung man zeitlich zugrunde lege. In diesem Fall werde auch deutlich, dass die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgung gestärkt werden müsse. Sonst dauerten die Ermittlungen so lang, dass die Gefahr der Verjährung drohe.

Für den Prozess gegen Axel E. Fischer sind 34 Verhandlungstage vorgesehen. Laut Gericht wurden acht Zeugen geladen.

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