Im Zivilprozess um Schadensersatz in Millionenhöhe nach dem PFAS-Umweltskandal liegt nun ein Gutachten vor. Der Prozess ist am Montag vor dem Landgericht Baden-Baden nach rund dreieinhalb Jahren Pause fortgesetzt worden. Ein beauftragter Sachverständiger wurde befragt.
Der Sachverständige kommt zu dem Schluss: Ursache sind mit großer Wahrscheinlichkeit mit PFAS belastete Papierschlämme. Dem beschuldigten Unternehmer wird vorgeworfen, bei der Produktion von Kompost zwischen 2006 und 2008 auch solche Papierschlämme verwendet zu haben. Dieses Gemisch ist aus Sicht der Stadtwerke Rastatt großflächig auf Äcker ausgebracht worden und hat die Verunreinigung des Grundwassers verursacht.
Der Unternehmer bestritt vor dem Landgericht in Baden-Baden, für die Vergiftung verantwortlich zu sein. Seiner Meinung nach kann das PFAS auch über andere Wege ins Grundwasser gelangt sein. Etwa über Flugbenzin oder Klärschlämme. Unter anderem wurde in Frage gestellt, ob alle Proben aussagekräftig sind. Zum Beispiel, ob die Orte, wo die Proben genommen wurden, geeignet waren.
Gutachter: Klärschlämme aus Kläranlagen sind nicht die Ursache
Für den Sachverständigen kommen Klärschlämme aus Kläranlagen als Ursache nicht in Frage - denn dann müsste eine bestimmte Substanz vorhanden sein. Das sei sie aber nicht. Oder die Konzentration war bei weitem nicht so hoch wie dann zu erwarten. Auch Flugbenzin als Ursache hält er für unwahrscheinlich. Es bestehe kein räumlicher Zusammenhang.
Gericht: Beurteilung des Sachverhalt ist schwierig
Eine Entscheidung ist am Montag noch nicht gefallen. Vermutlich wird ein weiterer Zeuge vernommen. Laut Gericht geht es auch um die Frage, wo und wie Proben entnommen wurden. Eine Beurteilung des Sachverhalts sei schwierig. Man müsse sich dem annähern.
PFAS im Grundwasser: Stadtwerke Rastatt fordern 6,5 Millionen Euro
Wegen der Verseuchung des Grundwassers mit PFAS, auch PFC genannt, fordern die Stadtwerke Rastatt rund 6,5 Millionen Euro von dem Kompostunternehmer. So hoch sei der Schaden zum Zeitpunkt der Klageeinreichung im Jahr 2019 gewesen. Das Gericht betont: Momentan wird geprüft, ob überhaupt ein Anspruch auf Schadensersatz da ist.
Infos und Hintergründe PFC / PFAS: Der große Umweltskandal im Raum Rastatt
Seit Jahren beschäftigt der PFC-Umweltskandel die Menschen im Raum Rastatt. Information zum Entsorgungsstreit, der Trinkwasser-Problematik und mehr finden Sie hier.
Insgesamt sind im Raum Rastatt und Baden-Baden mehr als 1.000 Hektar Ackerfläche mit PFAS verunreinigt. Auch das Grundwasser ist stellenweise verseucht.
Gericht in Baden-Baden wollte weiteres Gutachten zur PFAS-Verseuchung
Der Prozess um die Schadensersatzforderung war vor dem Landgericht Baden-Baden schon vor einigen Jahren gestartet. Nach Verhandlungsbeginn im März 2022 sah das Gericht aber Bedarf für ein weiteres Gutachten, das jetzt vorliegt. Das Gutachten hat so lange gedauert, weil laut Gericht unter anderem ein Sachverständiger als befangen abgelehnt wurde.
So haben wir damals über den Prozess berichtet:
Stadtwerke Rastatt: Millioneninvestitionen für Trinkwasser
Die Stadtwerke Rastatt haben in den vergangenen Jahren nach eigenen Angaben mehrere Millionen in die Nachrüstung ihrer Wasserwerke investiert. Zur Sicherung der Trinkwasserversorgung mussten umfangreiche Maßnahmen ergriffen werden - unter anderem wurden zwei Wasserwerke mit Filtertechnik zur Entfernung der PFAS ausgestattet, das dritte Wasserwerk wurde laut Stadtwerken ganz stillgelegt.
Die Belastung des Grundwassers mit PFAS verteuert den Wasserpreis in Rastatt und Umgebung. Die hohen Investitionen in Filteranlagen und neue Brunnen tragen bislang die Kunden der Wasserwerke.
Es geht bei diesem Prozess nicht um Schuld, sondern um die Frage, wer haftet.
Schäden durch PFAS: Hügelsheim fordert ebenfalls Schadensersatz
Auch die Gemeinde Hügelsheim (Kreis Rastatt) hatte den Unternehmer auf Zahlung von 150.000 Euro verklagt. In diesem Zivilprozess hatte das Landgericht Baden-Baden die Haftung des Unternehmers für Schäden festgestellt, die der Gemeinde entstanden sind. Er wurde zu Schadensersatz verurteilt. Dagegen hat der Mann Berufung eingelegt. Diese wird am 19. November vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelt.