Oberlandesgericht weist Revision ab

Radikaler Prediger einer Freikirche wegen Volksverhetzung verurteilt - Urteil bestätigt

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat das Urteil gegen einen radikalen Prediger aus Pforzheim wegen Volksverhetzung bestätigt. Der 34-Jährige war zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

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Von Autor/in Mathias Zurawski

Ein Prediger einer freikirchlichen Gemeinde aus Pforzheim wurde im vergangenen Oktober wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat das Urteil jetzt bestätigt und die Revision verworfen.

Pforzheim: Prediger bezeichnete Homosexuelle als "lebensunwürdig"

Der heute 34-Jährige habe Homosexuelle und queere Menschen als minderwertig, verachtenswert und lebensunwürdig dargestellt, so das Oberlandesgericht in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Damit habe sich der Mann der Volksverhetzung schuldig gemacht. Die Revision wurde abgewiesen.

Der Laienprediger einer freikirchlichen Gemeinde hatte vor drei Jahren in Pforzheim vor 15 Zuhörern unter dem Titel "Gott hasst Menschen" gesprochen. Die Predigt war im Internet abrufbar.

Er habe darin queere Menschen und Homosexuelle beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und sie dadurch in ihrer Menschenwürde angegriffen, so das Landgericht Karlsruhe in seinem Urteil. Das Gericht hatte die gemachten Aussagen als Gefahr für den öffentlichen Frieden bezeichnet.

Oberlandesgericht: Geldstrafe ist jetzt rechtskräftig

Die Überprüfung des vom Landgericht Karlsruhe gesprochenen Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, so das Oberlandesgericht Karlsruhe am Mittwoch. Die Revision des Predigers wurde deswegen als unbegründet verworfen.

Der Prediger der "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" war zunächst 2023 vom Amtsgericht Pforzheim wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Die vom Landgericht Karlsruhe in zweiter Instanz verhängte Geldstrafe in Höhe von 6.750 Euro sei jetzt rechtskräftig, betonte das Oberlandesgericht. Es gebe keine Möglichkeit für weitere Rechtsmittel.

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