Das Landgericht Baden-Baden hat am Montag ein Grundurteil im Prozess um eine Schadensersatzklage im PFAS-Skandal verkündet. Der Baden-Badener Komposthersteller Vogel muss den Stadtwerken Rastatt demnach Schadensersatz zahlen. Wie hoch dieser ist, werde in einem weiteren Verfahren entschieden. Die Stadtwerke hatten rund 6,5 Millionen Euro vom beklagten Unternehmen gefordert.
Gericht: PFAS auf Feldern kann eindeutig zugeordnet werden
Die Firma soll das giftige PFAS mit Kompost vermischt auf Felder gebracht haben. Hierfür habe das Unternehmen Geld von der Papierindustrie erhalten. Die Kernfrage im Prozess war: Lassen sich die PFAS-Verunreinigungen (PFAS: per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) von Äckern und dem Grundwasser in der Region auf den einen bestimmten Verursacher zurückführen oder nicht? Der Baden-Badener Komposthersteller Vogel selbst hat die Vorwürfe im Verlauf des Verfahrens bestritten.
Die festgestellten PFAS-Stoffe haben eine Art chemischen Fingerabdruck und sind eindeutig zuzuordnen.
Zum Schutz des Trinkwassers mussten die Stadtwerke ihre Wasserwerke aufwändig nachrüsten. Der Prozess lief über mehrere Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Kompostunternehmen aus Baden-Baden kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Berufung zum OLG Karlsruhe einlegen.
Zur Urteilsverkündung war das beklagte Kompost-Unternehmen nicht erschienen. Während der Verhandlung hatte die Firma versucht, Flugbenzin-Niederschläge für die Verunreinigungen verantwortlich zu machen. Dies wies das Gericht aber zurück. Die Schadensmuster passten nicht zu dieser Behauptung.
Verseuchung mit PFAS: Stadtwerke Rastatt müssen für Millionen Euro Filteranlagen bauen
Die Stadtwerke mussten für viel Geld neue Filteranlagen bauen, um die Qualität des Trinkwassers auch weiterhin garantieren zu können. Die PFAS-Verbindungen gelten als sehr gesundheitsschädlich und dürfen auf keinen Fall im Trinkwasser sein. Die Wasserpreise für die Verbraucher stiegen. Zwei Wasserwerke in Rastatt wurden mit Filtern bestückt. Ein drittes Werk wurde geschlossen.
Dietmar König von den Stadtwerken Rastatt sagte, er sei froh über das Grundsatzurteil. Nun gehe es darum, Schadensersatz für die Bürger zu bekommen. Sollten tatsächlich irgendwann Zahlungen eingehen, werde man diese in Form von sinkenden Wasserpreisen an die Bevölkerung weitergeben, so König weiter.
Es ist fraglich, ob der Komposthersteller letztlich über genügend finanzielle Mittel verfügt, um möglicherweise Schadensersatz leisten zu können. Der Gesamtschaden, der durch die Chemikalie PFAS in der Umwelt entstanden ist, dürfte insgesamt deutlich höher liegen, als die Summe, um die es in diesem Zivilprozess ging.
In der letzten Sitzung hatte das Gericht noch versucht, einen Vergleich anzustoßen. Der Vorschlag: Man einige sich auf Schadensersatz in Höhe von einer Million Euro, um das juristische Gezerre zu beenden.
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Seit Jahren beschäftigt der PFC-Umweltskandel die Menschen im Raum Rastatt. Information zum Entsorgungsstreit, der Trinkwasser-Problematik und mehr finden Sie hier.
PFAS-Skandal: Weiteres Verfahren gegen Komposthersteller läuft noch
Neben diesem Verfahren hatte auch die Gemeinde Hügelsheim den Unternehmer auf Zahlung von Schadensersatz verklagt. Hierbei ging es um eine deutlich geringere Summe. Das Landgericht Baden-Baden hatte damals den Komposthersteller als Verantwortlichen ausgemacht und ihn verurteilt. Gegen diese Entscheidung legte der Komposthersteller allerdings Berufung ein. Ein Termin vor dem Oberlandesgericht im Dezember 2025 war ausgefallen. Ein neuer Termin ist nach Angaben des Gerichts noch nicht anberaumt.