Anfang Februar reiste der Fußballverein Germania-Union/Türkischer SV Pforzheim ins Trainingslager nach Antalya (Türkei). Bei einer Ausreisekontrolle am Stuttgarter Flughafen stellte der Zoll rund 215.000 Euro Bargeld sicher. 29 Personen des Vereins führten jeweils Bargeld zwischen 4.000 Euro und 9.900 Euro mit sich. Bargeld muss erst ab 10.000 Euro bei Ein- und Ausreise dem Zoll gemeldet werden.
Laut der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hätte das Bargeld mutmaßlich in die Türkei ausgeführt werden sollen. Es wird wegen des Verdachts auf Geldwäsche ermittelt. Die Geschäftsräume zweier Firmen und die Wohnungen zweier Beschuldigter seien durchsucht worden. Alle Personen befinden sich auf freiem Fuß.
Fußballverein GU-Türkischer SV Pforzheim weist die Vorwürfe von sich
Gegenüber dem SWR betont der Vorstand des Fußballvereins, man stehe hinter den Spielern. Sie hätten sich nichts zuschulden kommen lassen. Einen Rechtsbeistand habe der Verein bislang nicht eingeschaltet. Die aktuelle Berichterstattung sei aus Sicht des Vereins überzogen. In mehreren anderen Medien sei die Geschichte mit dramatischen Bildern dargestellt worden. "Es gab keine Koffer voller Geld", so der Vorstand.
Negative Rückmeldungen von Sponsoren habe es nicht gegeben. Auch sie würden hinter dem Verein stehen. Man wisse, dass da nichts dran sei und mache sich darüber keine Sorgen, äußerte der Vorstand im Gespräch mit dem SWR.
In einem offiziellen Statement erklärt der Verein, man habe bei der routinemäßigen Kontrolle uneingeschränkt mit den Behörden kooperiert. "Wir möchten jedoch ausdrücklich betonen, dass weder unser Verein noch unsere Spieler an illegalen Aktivitäten beteiligt sind", heißt es darin. Man sei zuversichtlich, dass sich der Sachverhalt zeitnah aufklären werde.
Mögliche rechtliche Konsequenzen: Was droht bei Geldwäsche?
Derzeit würden die sichergestellten Beweismittel ausgewertet, so die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Aus ermittlungstechnischen Gründen könnten keine weiteren Angaben gemacht werden. Geldwäsche kann in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Bisher ungeklärt bleibt, welche Personen des Vereins das Geld dabei hatten, woher es stammt und wofür es gedacht war.