Neben dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gibt es in Baden-Württemberg noch ein zweites Verfassungsgericht. Das ist der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof, der nun sein 70. Jubiläum feiert. Wie alle anderen 15 Bundesländer ist Baden-Württemberg ein eigener Staat mit einer eigenen Landesverfassung. Über diese entscheidet und wacht der Gerichtshof in Stuttgart. Gerade für die Landespolitik hat er daher eine wichtige Funktion. Die Richterinnen und Richter können etwa bei Streitigkeiten zwischen Landtag und Landesregierung entscheiden.
Über EnBW-Skandal bis Landtag XXL
Dass ein solches Landesverfassungsgericht auch wirklich wichtig ist, hat der Verfassungsgerichtshof seit seiner Gründung im Jahr 1955 immer wieder gezeigt. Ein Beispiel ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im EnBW-Skandal 2010. Damals hatte die Landesregierung einen milliardenschweren Aktienkauf getätigt - und zwar ohne die Zustimmung des Landtags, der erst später eingeweiht wurde. Dass das so verfassungswidrig war, entschied auf Antrag der SPD und der Grünen der Verfassungsgerichtshof. Die Regierung habe die Rechte des Landtags verletzt. Das Urteil hatte nicht nur rechtliche, sondern auch politische Auswirkungen: Der damalige Landtagspräsident Willi Stächele (CDU) trat zurück. Er war während des Aktienankaufs Finanzminister des Landes und als solcher für den EnBW-Skandal politisch (mit-)verantwortlich.
Der Verfassungsgerichthof hat weitere wichtige Fragen des Parlamentsrechts entschieden. Gerade Ordnungsrufe nach Störungen in Landtagssitzungen haben in den letzten Jahren zugenommen und den Verfassungsgerichtshof beschäftigt. Erst kürzlich haben die Richterinnen und Richter über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens entschieden: Das Volksbegehren "Landtag XXL" war erst vom Landesinnenministerium nicht zugelassen worden. Das war falsch, urteilte der Gerichtshof. Deshalb läuft das Volksbegehren jetzt doch: Die Organisatoren können Unterschriften für ihr Begehren gegen eine Vergrößerung des Landtags sammeln.
Ein Gericht für alle und mit allen
Zu den Aufgaben der Stuttgarter Richterinnen und Richter gehören nicht nur Fragen, die staatspolitische Abläufe betreffen. Sie entscheiden daneben seit 2013 auch über Verfassungsbeschwerden. Wie beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe können sich Bürgerinnen und Bürger auf diesem Wege gegen so genannte Akte der öffentlichen Gewalt wehren. Dabei stützen sie sich dann - anders als beim Bundesverfassungsgericht - nicht auf das Grundgesetz, sondern auf die Landesverfassung. Die garantiert ähnliche Rechte wie das Grundgesetz. Mit einer solchen Verfassungsbeschwerde in Stuttgart kann man zum Beispiel gegen die Maßnahme einer Landesbehörde, die möglicherweise die eigenen Rechte verletzt, vorgehen. Der Vorteil: das Verfahren in Stuttgart gehe oft schneller als beim Bundesverfassungsgericht, sagt der Präsident des Verfassungsgerichtshofs im Interview mit der SWR Redaktion Recht und Justiz, Malte Graßhof.
Wir sind ein unabhängiges Verfassungsorgan und nicht in der Zuständigkeit der Justizministerin.
Anders als in Karlsruhe, wo die Richterinnen und Richter hauptberuflich arbeiten, sind sie am Verfassungsgerichtshof ehrenamtlich tätig. Zu ihnen zählen außerdem auch Laien: Drei Plätze auf der Richterbank sind für herausragende Persönlichkeiten aus Baden-Württemberg reserviert. Wie alle anderen auch, werden sie vom Landtag für neun Jahre gewählt. Sie sollen im Gericht ihre besonderen Kenntnisse und Erfahrungen außerhalb des rechtlichen Bereichs einbringen. Und zwar als vollwertige Mitglieder, die gleichwertig an allen Verhandlungen, Sitzungen und Entscheidungen des Gerichts mitwirken. Das sei eine Besonderheit des baden-württembergischen Landesverfassungsgerichts und funktioniere sehr gut, sagt Präsident Graßhof. "Das sind keine besseren Schöffen. Sie beraten gleichwertig mit", erklärt Graßhof.
Der schlafende Richter
In 70 Jahren Geschichte des Gerichts hat ein Laienrichter auch mal für kuriose Schlagzeilen gesorgt. Er war 1975 während einer Verhandlung zur Gemeindereform in Baden-Württemberg eingeschlafen. Im Fernsehen musste der damalige Justizminister Traugott Bender anschließend erklären, ob es eine Dienstanweisung gebe, wonach Richter ihre (schlafenden) Kollegen gegebenenfalls wecken müssten - er verneinte das. Das komme heutzutage nicht mehr vor, beteuert Malte Graßhof. Das gelte für zwei Aspekte: Weder schliefen heute die Richter ein noch äußere sich die Justizministerin heute anschließend zu so etwas. "Wir sind ein unabhängiges Verfassungsorgan und nicht in der Zuständigkeit der Justizministerin", betont er.