Ministerium lehnte Antrag ab

Verfassungsgerichtshof: Volksbegehren gegen "XXL-Landtag" ist zulässig

Wächst der Landtag immer weiter und weiter? Die FDP will dagegen ein Volksbegehren starten - sie scheiterte aber am Innenministerium. Jetzt hat das Verfassungsgericht entschieden.

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Stand

Das Volksbegehren der FDP gegen die drohende Aufblähung des Landtags ist rechtens. Das hat der BW-Verfassungsgerichtshof am Freitagvormittag bekannt gegeben. Das Volksbegehren sei vom Innenministerium nun zuzulassen, gab der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart bekannt.

Darum ist der FDP-Gesetzesentwurf rechtsmäßig

Der Gesetzesentwurf widerspreche weder der Landesverfassung noch dem Grundgesetz, so die Begründung des Verfassungsgerichtshofs. Das Innenministerium hatten den FDP-Antrag mit der Begründung abgewiesen, bei einer Mindestgröße des Landtags von 120 Abgeordneten müsse mindestens die Hälfte der Abgeordneten über die Direktwahl bestimmt werden.

Malte Graßhof, Präsident des Verfassungsgerichtshofs, lässt in seiner Begründung keinerlei Zweifel daran, dass der Antrag der FDP auf das Volksbegehren zulässig ist und das Innenministerium mit seiner Rechtsauffassung falsch liegt. Konkret geht es um Artikel 28, Absatz 1 der Landesverfassung. Darin heißt es: "Die Abgeordneten werden nach einem Verfahren gewählt, dass die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet."

FDP-Chef Rülke: Ohrfeige für Innenminister Strobl

Das Innenministerium schließt daraus, dass mindestens die Hälfte der Abgeordneten per Direktwahl bestimmt werden müssen, der Rest per Verhältniswahl nach dem Stimmenanteil der Parteien. Zu Unrecht, entscheidet das Verfassungsgericht des Landes. Es sieht keinen Verstoß gegen die Landesverfassung, weil keine Vorgaben gemacht würden über das Verhältnis der beiden Elemente Persönlichkeitswahl und Verhältniswahl.

Nach der Verkündung des Urteils sprach FDP-Landeschef Hans-Ulrich Rülke von einer schallenden Ohrfeige für Innenminister Thomas Strobl (CDU). Zudem kündigte er an, sofort nach der Zulassung des Volksbegehrens mit der Unterschriftensammlung gegen den "XXL-Landtag" zu beginnen.

Gericht: FDP-Antrag aus 2023 ist rechtsmäßig

Das Innenministerium will nach dem überraschenden Urteil des Verfassungsgerichtshofs auf die Initiatoren des Volksbegehrens gegen eine Aufblähung des Landtags zugehen. Man werde mit den Initiatoren Details über den Ablauf besprechen und abstimmen, teilte das Ministerium mit.

Konkret geht es um einen Streit der FDP mit dem Innenministerium über das Wahlrecht. Die FDP hatte im Frühjahr 2023 ein Volksbegehren mit dem Titel "XXL-Landtag verhindern" initiiert, weil aus ihrer Sicht der Landtag zu groß ist und sich weiter aufbläht. Die FDP hat für ihren Antrag mehr als 10.000 Unterschriften beim Innenministerium eingereicht.

BW-Innenministerium hielt Gesetzesänderung für verfassungswidrig

Das Ministerium stoppte das Vorhaben jedoch im vergangenen Dezember. Die Liberalen hätten zwar ausreichend Unterschriften eingereicht, die geplante Gesetzesänderung sei aber verfassungswidrig, teilte das Innenministerium damals mit. Die FDP dagegen sah die Entscheidung des Ministeriums als ungerechtfertigt. Sie vermutete hinter der Verhinderung ihres Volksbegehrens politische Motive.

Jetzt hat der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof entschieden. Aufgrund bestehender Fristen gilt es jedoch als sehr unwahrscheinlich, dass es bereits Auswirkungen auf die nächste Landtagswahl 2026 haben könnte.

FDP braucht 770.000 Unterschriften

Nach dem Urteil muss das Innenministerium das Volksbegehren nun im "Staatsanzeiger" veröffentlichen. Die Initiatoren brauchen dann 770.000 Unterschriften dafür. FDP-Landeschef Rülke sagte, nun habe die Bevölkerung das Wort darüber, "ob sie einen kleineren Landtag will oder nicht".

Rülke warf Innenminister Strobl zudem vor, das Verfahren so weit verzögert zu haben, dass die geplante Wahlrechtsreform zur Landtagswahl 2026 nicht mehr in Kraft treten könne. "Und leider hat Herr Strobl durch das Gerichtsverfahren auch eine sechsstellige Summe an Kosten verbrannt", fügt er hinzu.

Bald XXL-Landtag in BW mit 200 Abgeordneten?

2022 wurde in Baden-Württemberg ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat oder die Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Die Zweitstimme geht an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt. Die Sitze im Landtag werden nach dem Anteil der Zweitstimmen verteilt.

Erhält eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht, kommen Überhangsmandate zustande. Dadurch entstehende Ungleichgewichte werden wieder durch Ausgleichsmandate kompensiert - was noch mehr Abgeordnete ins Parlament bringt. Durch die Wahlrechtsreform, befürchtet die FDP, könne die Zahl der Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg auf über 200 anwachsen - aktuell sitzen dort 154 Abgeordnete.

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Volksbegehren von Bürgern bereits gescheitert

Mit ihrem Anliegen sind die Liberalen nicht alleine. Bereits Mitte Februar war ein anderes Volksbegehren gegen die Aufblähung des Landtags gescheitert. Die Initiative hatte mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt, erforderlich wären jedoch 770.000 gewesen. Initiator war der Rentner Dieter Distler aus Bietigheim-Bissingen (Kreis Ludwigsburg). Er startete das Volksbegehren, weil er sich nach eigener Aussage Sorgen um die Demokratie mache: "Ich bin kein Egomane, der seinen Gesetzentwurf durchbringen will", so Distler. "Ich will nur erreichen, dass der Landtag arbeitsfähig bleibt und nicht zu groß wird." 

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Nicolas Friese
SWR-Redakteur Nicolas Friese.