Es bleibt dabei: Ab kommenden Schuljahr führt Baden-Württemberg wieder das neunjährige Gymnasium ein - aber nur für die Klassen fünf und sechs. Der Antrag zum Volksbegehren "G9 jetzt! BW" wurde vom Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg in Stuttgart als unzulässig zurückgewiesen. Mit dem Volksbegehren wollten die Eltern eine Ausweitung auch auf allen anderen Klassen erreichen.
Der Landtag hatte den eingebrachten Gesetzesentwurf bereits im April 2024 abgelehnt. Stattdessen einigte sich die grün-schwarze Regierung darauf, das G9 ab dem Schuljahr 2025/2026 wieder zu beginnen.
Volksbegehren G9: Antragsteller sind nicht antragsberechtigt
Andere Antragsteller beantragten daraufhin beim Innenministerium ein Volksbegehren, um auch die höheren Klassen einzubeziehen. Das wurde im Juli 2024 abgelehnt, weil der Antrag nicht vorschriftsmäßig von den antragsberechtigten Vertrauensleuten gestellt worden sei. Daraufhin wandten sich die Verantwortlichen an den Verfassungsgerichtshof - ohne Erfolg.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Antragsteller im Gerichtsverfahren nicht antragsberechtigt seien. Nach den Regelungen im Volksabstimmungsgesetz dürften die Vertrauensleute des Volksbegehrens den Verfassungsgerichtshof zwar anrufen. Die Antragsteller seien aber von denjenigen, die unterschrieben, nicht als Vertrauensleute benannt worden, und auch nicht selbst Erstunterzeichner.
Elternintitative reicht neuen Volksantrag ein
Inzwischen gibt es eine Elterninitiative für einen weiteren Volksantrag. Notwendig sind die Unterschriften von 0,5 Prozent der Wahlberechtigten im Land Baden-Württemberg, also knapp 40.000 Unterschriften. Dann müsste sich der Landtag noch einmal mit dem Thema beschäftigen.