Gericht weist Klage ab

VGH bestätigt: Atommüll darf in Philippsburg gelagert werden

Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg hat die Einlagerung von Atommüll im Zwischenlager in Philippsburg für zulässig erklärt. Eine Klage der Stadt wurde abgewiesen.

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Stand

Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg (VGH) hat die Klage gegen die Lagerung von Atommüll im Zwischenlager in Philippsburg (Landkreis Karlsruhe) abgewiesen. Die Stadt Philippsburg und drei weitere private Kläger hatten die Zwischenlagerung aus Sicherheitsgründen in Frage gestellt und gegen die Änderungsgenehmigungen des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) geklagt.

Eine Begründung des Urteils liegt noch nicht vor, sie wird in einigen Wochen erwartet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision gegen das Urteil ließ der VGH nicht zu. Dagegen können sich die Beteiligten mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wenden.

Klage gegen Einlagerung von radioaktivem Atommüll

Im Zwischenlager auf dem ehemaligen Kernkraftwerksgelände sind 106 Castor-Behälter mit radioaktivem Material untergebracht. Die Stadt Philippsburg und drei Anwohner hatten gegen die Einlagerung der letzten vier Castoren aus Frankreich Klage eingereicht.

Wie sicher ist das Zwischenlager mit 106 hochradioaktiven Castoren in Philippsburg? Diese Frage möchte die Stadt in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg in Mannheim geklärt haben.
Wie sicher ist das Zwischenlager mit 106 hochradioaktiven Castoren in Philippsburg? Diese Frage möchte die Stadt in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg in Mannheim geklärt haben.

Atommüll jahrzehntelang im Zwischenlager? Zweifel an der Sicherheit

Die Kläger hatten konkrete Zweifel, ob der Schutz des Lagers ausreichend sei. So habe sich die Sicherheitslage mit Beginn des Ukraine-Krieges in den vergangenen Jahren geändert, merkte Bürgermeister Stefan Martus (parteilos) in der Verhandlung am Dienstag an. Konkrete Bedenken haben die Stadt und die privaten Kläger zum Beispiel bei der Abwehr eines Drohnenangriffs. Auch der Schutz im Fall eines Flugzeugabsturzes sei nicht gewährleistet, sagen sie. Die Kläger wollen mit ihrer Klage gegen die Genehmigung von vier weiteren Castorbehältern aus Frankreich vorgehen.

Für SWR Aktuell Baden-Württemberg hat Heiner Kunold über dieses Thema berichtet:

Lager in Philippsburg werde länger gebraucht, weil Endlager fehlt

Die Stadt Philippsburg bezweifelt, dass bei der Genehmigung für die Einlagerung der letzten Castoren aus Frankreich im Zwischenlager alle wichtigen Sicherheitsaspekte berücksichtigt wurden. Dabei geht es auch darum, dass das Zwischenlager vermutlich deutlich länger genutzt werden muss, weil es auf absehbare Zeit kein Endlager für hoch radioaktiven Müll in Deutschland geben werde.

Bürgermeister Stefan Martus äußerte bereits im Vorfeld des Verfahrens Zweifel, ob die Sicherheit von Castorbehältern über die genehmigte Frist hinaus gewährleistet sei. Das Zwischenlager hat nur eine Genehmigung bis zum Jahr 2047. Danach brauche es eine neue Zulassung und eine neue Sicherheitsprüfung.

Experten des Bundesamtes für die Sicherheit der Nuklearen Entsorgung (BASE) und der Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) wiesen diese Kritik am Dienstag zurück. Die Castorbehälter seien rein technisch für wesentlich größere Zeiträume als nur 40 Jahre ausgelegt, hieß es.

Vor Angriffen von Außen geschützt?

Vor dem höchsten Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg will die Stadt geklärt wissen, ob das Zwischenlager ausreichend gegen den Absturz eines bewaffneten Militärjets gesichert ist. Klare Antwort der beteiligten Bundesbehörden: Ein solcher Flugzeugabsturz auf dem Gelände des ehemaligen Kernkraftwerks in Philippsburg sei statistisch gesehen völlig unwahrscheinlich.

Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses liegt nach Berechnungen der Experten bei 1:1000.000.000. Daran hätten auch aktuelle Entwicklungen, etwa der Krieg in der Ukraine, nichts geändert, hieß es. Weitere Details blieben die Verantwortlichen des BASE allerdings schuldig, weil sie aus Sicherheitsgründen nicht einmal vor Gericht genannt werden dürfen.

Was, wenn Behälter undicht werden?

Diskutiert wurde bei dem Verfahren in Mannheim auch die Frage, wie gut das Zwischenlager im Fall einer Undichtigkeit von Castorbehältern aufgestellt sei. Kritiker hatten bemängelt, dass es in Philippsburg keine sogenannte heiße Zelle gebe, in der zum Beispiel undichte Castordeckel repariert werden könnten.

Auch hier gaben die Fachleute der Atombehörden Entwarnung. Bislang habe es an den rund 1.000 Castorbehältern in deutschen Zwischenlagern nie Störfälle gegeben, hieß es. Außerdem verfüge jeder Castor über einen zweiten Sicherheitsdeckel. Es gebe mobile heiße Zellen, die kurzfristig für eine Reparatur auch nach Philippsburg geholt werden könnten.

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Stadt darf für kommunale Einrichtungen klagen

In der Frage, ob eine Stadt gegen Genehmigungen für Zwischenlager grundsätzlich klageberechtigt sei, gab es bei der Verhandlung in Mannheim zwar noch keine Entscheidung, aber einen Hinweis vom Gericht: Demnach könne eine Stadt zwar nicht für ihre Bürgerinnen und Bürger klagen. Wohl aber für ihre Einrichtungen, die in der Nähe des Kraftwerkgeländes liegen. Diese Frage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn in den kommenden Jahren die Genehmigungen für andere Zwischenlager in Deutschland auslaufen.

Das öffentliche Verfahren beim VGH war ursprünglich für zwei Tage angesetzt. Es konnte allerdings am Dienstag bereits beendet werden. Eine Entscheidung wird noch vor Weihnachten erwartet.

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SWR Aktuell Baden-Württemberg SWR BW

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Heiner Kunold
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Mathias Zurawski
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