Der Wolf GW2672m von der Hornisgrinde (Ortenaukreis) soll abgeschossen werden. Das Umweltministerium hat ihn auf eine Abschussliste gesetzt, weil er mehrfach dem Menschen zu nahe gekommen war. Offenbar wollten die Experten hier auf Nummer sichergehen: Denn kritische Vorfälle hatte es in vergangenen Jahren mit dem Hornisgrindewolf nicht gegeben.
Wolf kam auf bis sechs Meter an Menschen heran
Nach Angaben des Ministeriums hatte es seit Anfang 2024 über 180 Sichtungsmeldungen des Wolfes gegeben. In der Hälfte der Fälle hatten die Menschen Hunde dabei. Dabei soll der Hornisgrindewolf Mensch und Hund in Einzelfällen bis auf sechs Meter nahegekommen sein.
In den allermeisten Fällen wurden die Begegnungen mit dem Wolf als unproblematisch bewertet. Es habe aber mindestens zwei Begegnungen im April und im Mai 2024 gegeben, bei denen GW2672m Menschen mit Hunden über mehrere Kilometer verfolgte. Dieses Verhalten wurde von den Wolfsexperten der Forstlichen Versuchs und Forschungsanstalt FVA in Freiburg als problematisch eingestuft.
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"Was hat der Hornisgrinde-Wolf den Politikern in Stuttgart getan, dass sie ihn totschießen wollen?", fragt sich SWR-Reporter Heiner Kunold. Eine Meinung zum Abschuss des Wildtieres.
Umweltministerium: Verhalten wird nicht mehr geduldet
Immer in der Ranzzeit, also in Paarungszeit der Wölfe in den Wintermonaten, zeigt der Wolf besonderes Interesse an läufigen Hündinnen. Das Wildtier hielt dabei zu den Menschen und ihren Hunden keinen Abstand.
Nach dem Managementplan für Wölfe ist das ein unerwünschtes Verhalten, das nicht mehr geduldet werden kann. Der Plan sieht in solchen Fällen ganz klar eine Entnahme von solchen Tieren vor, heißt es aus dem Umweltministerium. Zumal mehrere Versuche, das Tier zu vergrämen, in jüngster Vergangenheit fehlgeschlagen waren.
Experten hatten schon seit dem vergangenen Winter versucht, das Tier zu fangen und mit einem Sender auszustatten. Im Idealfall hätte dem Wolf eine neue Scheu vor Menschen antrainiert werden sollen. Das Tier ließ sich nicht fangen. Deshalb greift das Ministerium nun zum letzten Mittel. Eine Alternative zur Tötung, wie beispielsweise die Unterbringung in einem Wildgehege, sieht das Ministerium demnach nicht.
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Naturschutzverein klagt gegen geplante Wolfstötung
Der Verein Naturschutzinitiative (NI) hat nach eigenen Angaben eine Anfechtungsklage gegen die Ausnahmegenehmigung des BW-Umweltministeriums zur Tötung des Wolfes beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben.
"Wegen des drohenden Abschusses des Wolfes wurde auch ein Eilantrag gestellt, mit welchem erreicht werden soll, dass der Wolf nicht vor Abschluss des Klageverfahrens verfolgt werden darf", so der Verein.
Das Ministerium sei tätig geworden, obwohl der Wolf keine Gefahr darstelle, kritisierte die NI. Zudem lebten in Baden-Württemberg nachweislich nur vier Wölfe. "Würde ein Wolf von insgesamt vier Wölfen geschossen werden, bedeutete dies den Abschuss von 25 Prozent der baden-württembergischen Wolfspopulation."
NABU: "Die Entscheidung ist traurig, aber nachvollziehbar"
"Ich bin überrascht von der Nachricht", sagt Frank Schröder, der Kreisjägermeister in Rastatt. Die Abschussverfügung des Landes könne aber sinnvoll sein, weil der Wolf offensichtlich gewisse Scheugrenzen überschritten habe. "Möglicherweise haben auch Menschen dazu beigetragen, dass der Wolf seine Scheu verloren hat."
"Die Entscheidung ist traurig, aber nachvollziehbar", sagt der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle. Das Verhalten des Wolfes sei eindeutig unerwünscht gewesen. "Das ist die logische Konsequenz und dazu stehen wir auch als Naturschutzverband."
Auch der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) hält die Entscheidung, den Wolf zu töten für einen notwendigen Schritt. BLHV-Präsident Bernhard Bolkart: "Auch beim Schutz von Weidetieren braucht es ein konsequentes Vorgehen. Wenn Wölfe wiederholt Weidetiere reißen, müssen ebenfalls klare und schnelle Entscheidungen möglich sein."
Spezialisten sollen Wolf von Hornisgrinde töten
Der Hornisgrindewolf soll nun von Spezialisten getötet werden. Die Jäger sind speziell ausgebildet und laut Umweltministerium schon im Revier unterwegs. Sie stammen - zum Selbstschutz - nicht aus der Region. Auch die Jagdpächter vor Ort sind informiert. Sie müssen die Jagd auf den Wolf in ihrem Revier gestatten.
Geplante Wolfstötung: Widerstand im Netz formiert sich
Inzwischen gibt es zwei Online-Petitionen gegen die Tötung des Wolfs. In wenigen Stunden zeigten dort mehrere Tausend Menschen ihren Unmut über die Entscheidung des Umweltministeriums. Auch zahlreiche SWR-Nutzer meldeten sich mit Reaktionen und offenen Briefen an politische Entscheidungsträger, die geplante Tötung des Wolfs zurückzunehmen. Teilweise berichten die Menschen von eigenen Begegnungen mit diesem Wolf, der laut ihrer Aussage keinerlei Aggressionen gezeigt hat.
Das Blöde ist, dass Menschen hier hochkommen, um den Wolf zu sehen. Die ihn auch füttern. Oder die ihre Hunde mitbringen und versuchen, dass der Wolf sich mit ihnen paart und lauter so Geschichten. Und insofern finde ich den Abschuss nicht gut.