Das Kultusministerium BW dringt auf ein möglichst weitgehendes Handyverbot in den Schulen. Wie aus einer Handreichung des Ministeriums an die Schulen hervorgeht, sollen - wenn möglich - private Smartphones, Tablets und auch internetfähige Armbanduhren (Smartwatches) aus allen Klassenzimmern verbannt werden. Die Empfehlungen des Ressorts von Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) wurden über den Sommer erarbeitet und in der grün-schwarzen Koalition abgesegnet. Sie liegen dem SWR vor.
Handyverbot an der Schule Wie denken Lehrer, Schüler und Bildungsexperten über die Regeln zum Handyverbot?
Das Kultusministerium BW hat Empfehlungen für Schulen ausgesprochen, um ein Handyverbot möglich zu machen. "Endlich", sagt ein Lehrer, "unfair" - ein Schüler. Ein Stimmungsbild
Grundschüler sollen Handys zuhause lassen
Demnach soll es für Grundschulen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) die strikteste Regelung geben, die die Schulen in ihre Schul- oder Hausordnung nehmen sollten. In dem Papier wird folgende Formulierung empfohlen: "Private digitale mobile Endgeräte sind für den Unterrichtsalltag in unserer Schule nicht erforderlich und können die Konzentration, das soziale Miteinander und die Entwicklung der Schülerin oder des Schülers beeinträchtigen." Aus diesem Grund seien das Mitbringen privater digitaler mobiler Endgeräte durch Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgelände nicht gewünscht, so das Kultusministerium weiter.
Der entscheidende, vom Ministerium vorgeschlagene Textbaustein lautet: "Die Benutzung mitgebrachter privater digitaler mobiler Endgeräte ist grundsätzlich verboten." Ausnahmen soll es nur in Notfällen geben. Grundsätzlich soll gelten: "Bringen Schülerinnen und Schüler trotzdem private digitale mobile Endgeräte zur Schule mit, sind sie für ihre Geräte selbst verantwortlich und tragen dafür Sorge, dass sie sicher verwahrt sind." Falls die Schule über Schließfächer verfüge, könnten diese als Aufbewahrungsort vorgegeben werden, heißt es.
Ministerium rät von Handy-Ausnahmen ab - außer in Notfällen
Das Ministerium rät den Grundschulen und SBBZ davon ab, weitere Ausnahmen etwa in Pausen zuzulassen. In der Begründung heißt es: "In der Grundschule sollte der Fokus auf der sozialen, emotionalen und kognitiven Entwicklung liegen, und die Einschränkung der Mobilgerätenutzung kann dazu beitragen, eine sichere und förderliche Lernumgebung zu schaffen." Laut Ministerium sollen Pausenzeiten der sozialen Entwicklung und der Bewegung dienen, so dass eine Ausnahmeregelung hier nicht angezeigt ist.
Smartphoneverbote an Schulen wissenschaftlich betrachtet
Die Bildungs- und Kultusminister beraten am 20. März über ein Smartphone-Verbot an Schulen. 79 Länder haben bereits Verbote eingeführt. Was sagt die Wissenschaft dazu?
Starke Handy-Beschränkungen auch für weiterführende Schulen
Das Kultusministerium hält eine starke Einschränkung der Nutzung von Handys aber auch in den weiterführenden Schulen für sinnvoll. Die Empfehlung für Berufsschulen, aber auch die Sekundarstufen I und II lautet: "Die Nutzung privater digitaler mobiler Endgeräte ist während der Unterrichts- und Pausenzeiten sowie während schulischer Veranstaltungen untersagt."
Für alle Schulen gilt bei der Aufbewahrung der privaten Geräte: "Private digitale mobile Endgeräte sind grundsätzlich auszuschalten oder in den 'Flugmodus/Schulmodus' zu setzen, sofern deren Nutzung nicht erlaubt ist, und so aufzubewahren, dass sie keine Ablenkung für die Schülerinnen und Schüler darstellen."
Handy-Ausnahmen vor allem für Oberstufen-Schüler angedacht
In den weiterführenden Schulen soll es aber auch Ausnahmen geben - insbesondere für Oberstufen-Schülerinnen und -Schüler. Diese könnten in "ausgewiesenen Zonen des Schulhauses oder nach Gestattung durch die Aufsicht" ihr Gerät nutzen, solange sie andere nicht störten. Musik dürfe ausschließlich mit Kopfhörern gehört werden. Im Einzelfall sollen Lehrkräfte in den weiterführenden Schulen die Nutzung digitaler Geräte erlauben, wenn diese im Unterricht eingesetzt werden sollen. Auch bei Klassenfahrten können demnach Handys erlaubt werden.
Keine bundesweiten Empfehlungen in Sicht Schüler sind gegen eingeschränkte Handynutzung an BW-Schulen
Schülerinnen und Schüler haben den Vorstoß von BW-Kultusministerin Schopper kritisiert, die private Handynutzung an Schulen einzuschränken. Mit ihrer Kritik stehen sie nicht allein da.
Grün-Schwarz will Schulen rechtliche Rückendeckung geben
Die Regierung aus Grünen und CDU hatte sich Anfang Juni auf eine Verschärfung des Schulgesetzes verständigt, mit der eine rechtliche Grundlage für Verbote und andere Einschränkungen an Schulen geschaffen werden soll. Es soll aber den Schulen überlassen bleiben, wie sie den Umgang mit privaten Smartphones regeln. Mit der Gesetzesänderung will die Landesregierung dafür sorgen, dass die Einschränkungen rechtlich unangreifbar sind. Bisher standen diese Regeln auf rechtlich tönernen Füßen, sollten Eltern dagegen klagen.
Die Verschärfung des Gesetzes soll zum Jahresende im Landtag verabschiedet werden. In Kraft treten soll es dann zum zweiten Halbjahr Anfang 2026. Die Schulen sollen ihre Handy-Regeln in diesem Schuljahr anpassen und verabschieden. Voraussetzung ist, dass die Gesamtlehrerkonferenz diese beschließt und die Schulkonferenz, bestehend aus Schulleitung, Lehrkräften, Eltern- und Schülervertretern, einverstanden ist. "Zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 sollen Schulen spätestens über eine gültige Regelung verfügen", heißt es vom Ministerium.
Lehrkräfte dürfen Handys bis Unterrichtsende einziehen
Schon jetzt haben Lehrkräfte einiges damit zu tun, die bisherigen Schulregeln durchzusetzen und zu kontrollieren. In der Handreichung beschreibt das Ministerium auch, was bei Verstößen gegen ein Handyverbot zu tun ist. Bei unerlaubter Nutzung könne das private digitale mobile Endgerät vorübergehend, längstens bis zum Unterrichts- oder Veranstaltungsende an diesem Tag, eingezogen werden. Schülerinnen und Schüler sollen dann das Gerät in ausgeschaltetem Modus abgeben.
Außerdem schreibt das Ministerium: "Hat die wiederholte Einziehung zu keiner Verhaltensänderung bei der Schülerin oder dem Schüler geführt, kann das Endgerät auch statt an die Schülerin oder den Schüler an die oder den Erziehungsberechtigten zurückgegeben werden." Wichtig sei aber auch: "Es erfolgt keine Durchsicht privater Inhalte durch die Lehrkräfte."