Elf Monate nach Tod eines Fünfjährigen

Bahnhof Eberbach: Gefahr noch nicht gebannt?

Nach dem tödlichen Unfall prüft die Bahn jetzt den offiziellen Bericht. Ein Landtagsabgeordneter fordert schon lange eine bauliche Maßnahme am gefährlichen Bahnübergang.

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Von Autor/in Vuk Dajović

Fast ein Jahr nach dem Unglück am Eberbacher Bahnhof (Rhein-Neckar-Kreis), bei dem ein fünfjähriges Kind von einem Zug erfasst und ums Leben gekommen ist, wurde vor kurzem ein Untersuchungsbericht der zuständigen Bundesstelle veröffentlicht: Der betroffene Gleisübergang weist Sicherheitsmängel auf. Die Bahn hat auf Anfrage mitgeteilt, dass sie den Bericht derzeit prüfe und die Sichtbarkeit von Schilder und Linien bereits erhöht habe. Außerdem sei das betroffene Gleis nicht mehr für Zugdurchfahrten freigegeben - das ist auch dem Fahrplan zu entnehmen. Trotzdem weist die digitale Anzeige darauf hin, dass dort im Ausnahmefall auch Züge halten.

Staatsanwaltschaft Heidelberg: Ermittlungen eingestellt

Das Gefährliche am betroffenen Übergang ist, dass erst zwischen Gleis 3 und 4 eine Schranke installiert ist und nicht schon zwischen dem Bahnsteig und Gleis 3, das man überqueren kann. Die Schranke war bei dem Unglück geschlossen, das Kind hatte die weiteren Warnsignale aber wohl übersehen. Seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Heidelberg wurden die Ermittlungen zum Vorfall eingestellt.

Der Übergang über die Gleise am Bahnhof Eberbach
Solche Hinweisschilder warnen vor dem Betreten des betroffenen Bahnübergangs.

Abgeordneter Röderer: "Brauchen eine Barriere"

Die Stadt Eberbach hat keinen Einfluss auf die Gestaltung des Bahnhofs, zeigt sich aber unzufrieden mit dem Status Quo. Auch der Landtagsabgeordnete und Eberbacher Stadtrat Jan-Peter Röderer (SPD) kritisiert, dass nach elf Monaten immer noch keine bauliche Veränderung vorgenommen wurde und hat mittlerweile mehrere Briefe an den Konzern verfasst. Zumindest eine physische Barriere wäre sinnvoll, so Röderer, damit man auch nicht versehentlich auf das Gleis treten könne. Röderer würde auch von Eberbachern direkt angesprochen werden, die sich eine bauliche Veränderung wünschen.

Keine Veränderung wegen Bestandsschutz?

Weil der Bahnübergang unter Bestandsschutz steht, muss er trotz neuer Regeln grundsätzlich nicht verändert werden. Baut man den Übergang um, erlischt dieser Bestandsschutz allerdings. Sollte eine bauliche Veränderung daran scheitern, wäre das für Jan-Peter Röderer "blanker Hohn". Dieses Problem würde auch andere Anlagen betreffen, so der Landtagsabgeordnete. Trotzdem habe er die Hoffnung nicht aufgegeben. Wie es mit dem Bahnübergang weitergeht, wird sich zeigen, wenn das zuständige Bahn-Tochterunternehmen DB InfraGO seine Prüfung abgeschlossen hat - noch ist ein Umbau nicht ausgeschlossen.

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